VernehmlassungOstschweiz lehnt Änderung für Lokalradio und Regionalfernsehen ab
ka, sda
9.12.2021 - 12:01
Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Zum Inhalt gehört eine Anpassung der Versorgungsgebiete. Die St. Galler Regierung lehnt die Revision ab und hat ihre Position mit den anderen Ostschweizer Kantonen abgesprochen.
9.12.2021 - 12:01
SDA
Die St. Galler Regierung stufe den Zeitpunkt der Revision der Radio- und Fernsehverordnung «als ungünstig» ein, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Wegen der im Februar stattfindenden Volksabstimmung zum Massnahmenpaket des Bundes zugunsten der Medien seien noch viele Fragen ungeklärt.
In der Revision wird auf neue Entwicklungen reagiert: Mit der digitalen Verbreitung der Audiosignale entfallen die technischen Einschränkungen von einzelnen Versorgungsgebieten. Deshalb soll es nach dem Vorschlag des Bundesrats pro Versorgungsregion «künftig nur noch einen Service-public-Veranstalter geben, der dafür Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe erhält».
Medienvielfalt geschwächt
Es sei zu befürchten, dass durch die Teilrevision die Medienvielfalt geschwächt werde, schreibt die St. Galler Regierung. Durch die Vergabe der Leistungsaufträge an ein einziges Unternehmen entstünden Wettbewerbsvorteile bei den gebührenfinanzierten Sendern und diese könnten andere verdrängen.
Die neue Einteilung der Versorgungsgebiete entspreche nicht dem Konsumverhalten. Entlang von Kantonsgrenzen interessierten sich die Menschen für das Geschehen im Nachbarkanton. In der Ostschweiz treffe dies auf die Regionen Wil, Werdenberg-Sarganserland und Gaster oder auf den ganzen Kanton Thurgau zu. Es sei sinnvoll, dass mehrere Medien aus unterschiedlichen Blickwinkeln über diese Regionen berichteten.
Zusammenfassend lehnt die St. Galler Regierung die Teilrevision ab. Ihre Position habe sie mit den Kantonen Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden abgesprochen, heisst es in der Mitteilung.
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