Coronavirus – Schweiz Ostschweizer Kantone unterstützen den Covid-19-Plan des Bundes

ka, sda

21.4.2022 - 11:02

Die Ostschweizer Kantone verlangen, dass es weiterhin der Bund ist, der Massnahmen wie das Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr beschliesst. (Symbolbild)
Die Ostschweizer Kantone verlangen, dass es weiterhin der Bund ist, der Massnahmen wie das Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr beschliesst. (Symbolbild)
Keystone

Die Ostschweizer Kantonen sind mit den Plänen des Bundes zur künftigen Bewältigung der Covid-19-Pandemie grundsätzlich einverstanden. Sie wollen aber, dass der Bund weiterhin national gültige Massnahmen erlässt.

Keystone-SDA, ka, sda

In der Antwort auf eine Vernehmlassung zu einem Grundlagenpapier des Bundes verlangen die Ostschweizer Kantone «weniger strenge Voraussetzungen» für eine Rückkehr in die «besondere Lage», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Donnerstag.

Falls wieder eine angespannte Situation wie im Herbst 2020 oder 2021 auftrete, seien erneut schweizweite Massnahmen erforderlich. Dazu zähle die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr oder der Einsatz des Covid-19-Zertifikats im Inland. In einer solchen Situation sei es «stufengerecht und effizient», wenn der Bund unter Einbezug der Kantone die Massnahmen beschliesse.

Die vier Kantone – Appenzell Ausser- und Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau – lehnen «neue interkantonale Koordinationsgremien» ab. Diese seien weder rechtlich noch fachlich in der Lage, schweizweit einheitliche Lösungen zu definieren und zu erlassen.

Impfstoffe in Hausarztpraxen

Die Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen solle möglichst rasch «über die Regelstrukturen» organisiert werden. Damit sind etwa Einzeldosen für Hausärztinnen und Hausärzte gemeint. So lasse sich eine rasche Reaktionsfähigkeit und eine gute Erreichbarkeit der Bevölkerung sicherstellen.

Die Qualitätsprobleme in schnell errichteten Teststellen, die nicht zu einer Praxis, einem Labor oder einer Apotheke gehörten, hätten zu Unzufriedenheit geführt, heisst es weiter. Bisher sei es den kantonalen Behörden unmöglich gewesen, die Ausstellung von Zertifikaten zu überwachen. Es brauche deshalb Vorgaben zu den verwendeten IT-Systemen sowie eine im Gesetz verankerte Bewilligungspflicht.