Die Stadt St. Gallen hat in einem Streit über Schulgelder vor Bundesgericht gegen den Kanton verloren. Nun will sie keine Talentschüler anderer Gemeinden mehr unterrichten. Als Ersatz hat der Kanton eine Privatschule bestimmt.
Die Stadt St. Gallen verzichte ab dem kommenden Schuljahr darauf, neue Talente aus anderen Gemeinden an ihre Talentoberstufenschule aufzunehmen, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.
Mit dem Ausstieg drohe der Region St. Gallen «eine Unterversorgung mit Talentschulplätzen». Um dies zu verhindern, habe das Bildungsdepartement neu die Privatschule «Talent-Campus St. Gallen» der SBW Haus des Lernens AG als auswärtige Talentschule anerkannt.
Die Talente der Gemeinden ausserhalb der Stadt könnten – vorerst beschränkt auf den Sport- ab dem nächsten Schuljahr das Angebot der SBW in St. Gallen-Winkeln besuchen, «sofern sie von ihrer Wohngemeinde die erforderliche Kostengutsprache erhalten», so der Kanton.
Zu tiefe Beiträge verfügt
Hintergrund dieses Entscheids ist ein Streit zwischen Stadt und Kanton St. Gallen um Schulgelder, der im letzten November vom Bundesgericht entschieden werden musste.
Für alle auswärtigen Schülerinnen und Schüler sei zuerst ein einheitliches Schulgeld auf Basis der Vollkosten verlangt worden, hatte die Stadt im Dezember 2019 zum Konflikt ausgeführt. Dann habe aber die Kantonsregierung eine Verordnung erlassen und darin das für die Schulgemeinde zu tragende Schulgeld für Talentschülerinnen und Talentschüler festgelegt.
Aus Sicht der Stadt entstand damit eine Ungleichbehandlung: Der Betrag, der von auswärtigen Gemeinden für den Unterricht in einer städtischen Talentschule bezahlt werden müsse, liege tiefer als derjenige für das normale Schulangebot, wurde argumentiert.
Die Rechnung der Stadt ging so: Für einen Talentschüler in der Sparte Sport könnten 11'000 Franken, für einen Jugendlichen, der die gleiche Klasse ohne Talentschulstatus besuche, hingegen 21'500 Franken verrechnet werden. Sie wolle es nicht hinnehmen, dass die fehlenden 10'500 Franken den städtischen Steuerzahlenden belastet würden, erklärte damals die Stadt.
Elternbeiträge nicht möglich
Am 14. November 2019 hatte das Bundesgericht die Beschwerde der Stadt gegen die Verordnung des Kantons abgewiesen: Der Kanton sei berechtigt, die Schulgelder festzulegen. Das Gericht hielt dabei auch fest, dass es nicht zulässig sei, von Eltern Beiträge für die Talentschule zu verlangen, wie es die Stadt getan hat. Es gelte die verfassungsmässig garantierte Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts.
Im Kanton St. Gallen werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen sportlichen, musikalischen oder gestalterischen Fähigkeiten an Talentschulen in der Oberstufe gefördert. Quer durch den Kanton sind dafür zwölf Schulen anerkannt worden.
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