Nach dem Entscheid des Bundesrates fällt auch im Kanton Schaffhausen der Unterricht an allen Schulen bis am 4. April aus. Diese würden aber nicht generell geschlossen. Aufnahme-, Abschluss oder Diplomprüfungen könnten «unter Einhaltung geeigneter Schutzmassnahmen» weiterhin stattfinden.
Lehrpersonen und Dozierende seien bis zum 4. April verantwortlich für den «Unterricht auf Distanz», teilte die Staatskanzlei Schaffhausen am Freitag mit. Dafür blieben sie in der Regel in den Schulen anwesend. An der Volksschule würden die Erziehungsberechtigten brieflich über die nächsten Schritte informiert.
Es sei dem Regierungsrat vor allem auch wichtig, dass Alleinerziehende und Mitarbeitende im Pflegedienst, bei der Polizei oder bei den Rettungsdiensten weiter arbeiten könnten und ihre Kinder professionell betreut würden. Deshalb seien die Schulen, Horte und Kitas vorerst von Montag bis Mittwoch dafür besorgt, dass Schülerinnen und Schüler, die «in Ausnahmesituation trotzdem in die Schule kommen, geeignet betreut werden».
Spätestens am Montagabend werde das Erziehungsdepartement weitere Weisungen erlassen. Wie Erziehungsdirektor Christian Amsler auf Anfrage erläuterte, wird die Regierung bereits am (morgigen) Samstag entscheiden, ob die Betriebe vollständig geschlossen werden oder das Regime ab Mittwoch weitergeführt werde.
Wie vom Bundesrat beschlossen sind auch im Kanton Schaffhausen ab sofort und bis Ende April öffentliche und private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen verboten. Nur, wenn ein «überwiegendes öffentliches Interesse» bestehe, könne der Kanton solche Veranstaltungen ausnahmsweise zulassen.
Die Veranstalter müssten in einem solchen Fall dem Gesundheitsamt aber ein Schutzkonzept mit den nötigen Präventionsmassnahmen vorlegen. Restaurants, Bars und Diskotheken dürften ausserdem nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen.
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