SVP-Politiker Rassendiskriminierung – Gericht weist Schönis Berufung ab

sda/phi

26.5.2020 - 12:41

Roland Schöni schieterte vor dem Thurgauer Obergericht in Frauenfeld.
Roland Schöni schieterte vor dem Thurgauer Obergericht in Frauenfeld.
Bild: Keystone

Weil er Sinti und Roma als «Kleinkriminelle und Schlitzohren» bezeichnet hatte, war Roland Schöni 2018 verurteilt worden. Nun scheiterte der SVP-Politiker mit seiner Berufung

Der Arboner SVP-Politiker Roland Schöni ist erneut vor Gericht gescheitert. Das Thurgauer Obergericht wies seine Berufung ab. Schöni war wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Der Präsident der SVP-Fraktion im Arboner Stadtparlament hatte im Mai 2018 in einem Zeitungsbericht Sinti und Roma als «Kleinkriminelle und Schlitzohren» bezeichnet. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sowie der Verband Sinti und Roma Schweiz (VSRS) zeigten den Politiker daraufhin wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm bei der Thurgauer Generalstaatsanwaltschaft an.

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell verhängte gegen Roland Schöni wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 450 Franken.Der SVP-Politiker erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. Im Mai 2019 blitzte er vor dem Bezirksgericht Arbon ab. Daraufhin zog er das Urteil ans Thurgauer Obergericht weiter. Schöni hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg.

Das Obergericht wies am 19. Mai die Berufung ab, wie Thomas Soliva, Mediensprecher des Thurgauer Obergerichts, auf Anfrage von Keystone-SDA bestätigte. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt rund 7200 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Es ist ein gutes Zeichen, dass die Justiz diesen Fall von Rassismus gegen Roma verurteilt», schrieben die GfbV und der VSRS am Dienstag in einem gemeinsamen Communiqué. Das Thurgauer Obergericht habe Antiziganismus ernst genommen. «Denn Rassismus und Hetze gegen Minderheiten betrifft uns alle», heisst es in der Mitteilung weiter.

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