Kriminalität Raubüberfall erfunden – Bündner Polizei überführt Geschäftsmann

SDA

13.12.2019 - 12:26

Ein vermeintlicher Raubüberfall stellte sich als Lüge heraus: Ein 47- Geschäftsmann wurde im Februar 2019 auf der A13 bei San Vittore gar nicht überfallen. Der Mann hatte die Tat erfunden. (Symbolbild)
Ein vermeintlicher Raubüberfall stellte sich als Lüge heraus: Ein 47- Geschäftsmann wurde im Februar 2019 auf der A13 bei San Vittore gar nicht überfallen. Der Mann hatte die Tat erfunden. (Symbolbild)
Source: Kapo GR

Die Kantonspolizei Graubünden hat einen vermeintlichen Raub vom Februar 2019 auf der A13 bei San Vittore aufgeklärt. Ein 47-jähriger Geschäftsmann hatte den Raub frei erfunden.

Der Mann hatte sich im Feruar 2019 bei der Kantonspolizei Graubünden gemeldet und erklärt, er sei mit seinem Auto auf der Nordspur der Autobahn A13 in San Vittore von zwei Personenwagen zum Anhalten auf einem SOS-Platz gezwungen worden. Dort habe eine maskierte Person aus dem Auto des Geschäftsmannes einen Aktenkoffer mit einer Million Schweizer Franken behändigt. Das Geld sei aus dem Koffer entnommen und dieser über den Wildschutzzaun geworfen worden. Anschliessend habe die Täterschaft den Platz unerkannt verlassen.

Abklärungen und Ermittlungen der Kantonspolizei Graubünden haben ergeben, dass der Raub nicht möglich sein kann. Der aus dem Kanton Freiburg stammende Geschäftsmann ist geständig, den Raub in San Vittore erfunden zu haben, wie die Kantonspolizei Graubünden am Freitag mitteilte.

Milano statt San Vittore

Inzwischen tischte der Mann der Polizei eine neue Version auf: Der Raub soll sich in der Nähe des Flughafens Milano-Malpensa I abgespielt haben. Der Geschäftsmann habe beabsichtigt, einem Broker eine Kommission in der Höhe von 440'000 Euro zu übergeben. Anstelle des Brokers seien Maskierte gekommen und hätten ihn beraubt.

Während der Rückfahrt habe er sich entschlossen, den Raub in der Schweiz zur Anzeige zu bringen. Dabei gab er fiktive Orts- und Zeitangaben an. Der 47-Jährige hat sich nun vor der Staatsanwaltschaft Graubünden wegen Irreführung der Rechtspflege zu verantworten.

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