Angebote des betreuten Wohnens sollen im Kanton St. Gallen auch für Personen zugänglich werden, die Ergänzungsleistungen beziehen. Dies will die St. Galler Regierung mit einem Gesetzesnachtrag ermöglichen.
Im Kanton St. Gallen gibt es eine Lücke im Gesetz über die Ergänzungsleistungen: Die Finanzierung von Wohnen in einem Heim und zu Hause sind unterschiedlich geregelt.
Die Folge: Bei betreutem Wohnen kann es zu Finanzierungslücken kommen. Unter betreutem Wohnen würden angepasste, barrierefreie Wohnungen verstanden, bei denen ein Bereitschaftsdienst für Notfälle sowie ein niederschwelliges Angebot für die Grundbetreuung sichergestellt werde, heisst es in der Mitteilung der Regierung vom Mittwoch.
Einsparungen möglich
Diese Probleme bei der Finanzierung führen dazu, «dass häufig AHV- und IV-Beziehende direkt in ein Heim umziehen, obwohl sie dies gar nicht wünschen und ein Nichteintritt in ein Heim für die öffentliche Hand günstiger wäre».
Nach dem Vorschlag der Regierung sollen Mietkosten für betreutes Wohnen künftig bei den Ergänzungsleistungen angerechnet werden können.
Vorteile gibt es nicht nur für die Betroffenen: Der Kanton werde bei der Verlagerung von stationären zu ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen «mittel- und langfristig bei den Ergänzungsleistungen Mittel einsparen», heisst es in der Mitteilung.
Die Vorlage muss nun noch vom Kantonsrat beraten werden. Stimmt das Parlament zu, könnte die Änderung auf 2021 in Kraft gesetzt werden.
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