StiftsbibliothekRegierung will Stiftsbibliothek entschädigen – die Stadt blockt ab
ka, sda
6.7.2021 - 15:00
Die St. Galler Regierung will die Stiftsbibliothek für entgangene Einnahmen wegen der Corona-Pandemie entschädigen und sieht dafür rund eine Viertelmillion Franken vor. Beteiligen sollte sich auch die Stadt St. Gallen. Doch die weigert sich.
Keystone-SDA, ka, sda
06.07.2021, 15:00
SDA
Die Unterstützung für die St. Galler Stiftsbibliothek wurde in der Aprilsession bereits beim Kantonsrat vorgespurt. Es brauchte dafür eine Speziallösung wie für die Bergbahnen. Der Grund: Der Bund sieht Entschädigungen für Kulturbetriebe aus den Covid-19-Gesetz nur für juristische Personen des Privatrechts vor.
Bekannt ist auch schon seit April, dass die Mittel aus dem besonderen Eigenkapital entnommen würden. Damit ging es noch um die Höhe des Betrags. Dieser ist nun bekannt: Die St. Galler Regierung hat einen Nachtragskredit von 254'000 Franken beantragt. Basis dafür sind entgangene Einnahmen der Stiftsbibliothek mit ihren verschiedenen Ausstellungsräumen aus den Ticketverkäufen und aus dem Shop im Jahr 2020. Die Ausfälle betragen insgesamt 635'000 Franken.
Wie bei Kulturbetrieben, die unter das Covid-19-Gesetz fallen, können davon 80 Prozent (508'000 Franken) geltend gemacht werden. Die Regierung will davon die Hälfte übernehmen, also 254'000 Franken. Nach ihrem Plan sollen der Katholische Konfessionsteil sowie die Stadt St. Gallen jeweils weitere 25 Prozent und damit je 127'000 Franken beisteuern.
Rechnung ohne die Stadt
Diese Rechnung wurde aber offenbar ohne die Stadt gemacht. Der Stadtrat lehne eine Kostenbeteiligung ab, weil die Stadt durch die Covid-19-Pandemie übermässig belastet sei und bereits verschiedene Mehrausgaben oder Mindererträge zu tragen habe, heisst es in der Botschaft der Regierung. Der Stadtrat halte es für «angemessen, dass der Kanton die Ausfälle der Stiftsbibliothek alleine, beziehungsweise zusammen mit dem Konfessionsteil übernimmt».
Damit stösst wiederum die Stadt auf taube Ohren. Die Regierung hält nämlich den Betrag, den die Stadt übernehmen müsste, für «verhältnismässig». Deshalb verzichte sie darauf, «den Anteil der Stadt am Schaden zu übernehmen». Bleibt es dabei, liegt es am Katholischen Konfessionsteil, den ihm zugedachten Anteil zu verdoppeln und ebenfalls – wie der Kanton – 254'000 Franken zu bezahlen.
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