Bundesgericht Repower: Grundsatzfrage zur Berechnung der Stromtarife weiter offen

SDA

24.10.2018 - 12:01

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Bündner Stromkonzerns Repower nicht eingetreten. Das Unternehmen erhoffte sich mit dem Gang ans höchste Schweizer Gericht eine Klärung der Grundsatzfrage, wie die Stromtarife für die Grundversorgung berechnet werden sollen.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hatte im Januar 2015 eine Tarifverfügung für die Jahre 2009 und 2010 erlassen. Dagegen wehrte sich die Repower. Der Konzern verlangte wesentlich höhere anrechenbare Energiekosten.

Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde der Repower im Juni teilweise gut, und wies die Sache zur neuen Berechnung an die ElCom zurück. Diesen Entscheid hat die Repower nun vergeblich ans Bundesgericht weitergezogen.

Weil es sich um einen Zwischenentscheid handelt, ist das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eingetreten. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervor. Das ElCom muss nun nochmals über die Sache befinden. Gegen die neue Verfügung steht der Repower wiederum der Rechtsweg offen.

(Urteil 2C_739/2018 vom 08.10.2018)

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