WasserkraftRheinkraftwerk bei Sargans würde geltendes Recht verletzen
ka, sda
5.4.2023 - 12:40
Der Bau eines Rheinkraftwerks bei Sargans ist nach dem aktuell geltenden Recht nicht möglich. Der Grund: Bei den Uferböschungen handelt es sich um Biotope nationaler Bedeutung. Ob diese Gewichtung der Schutzinteressen so bleibt, ist noch offen.
ka, sda
05.04.2023, 12:40
SDA
In Vorstössen aus dem St. Galler Kantonsrat war die Regierung aufgefordert worden, den Bau eines Rheinkraftwerks zu prüfen. Umweltverbände sprachen sich dagegen aus. Nun wurde die Ausgangslage für ein solches Projekt genauer untersucht.
Das Amt für Wasser und Energie stellt nun fest, dass für die Böschungen des Hochwasserdamms «der höchst mögliche Schutzstatus eines Biotops von nationaler Bedeutung» gelte, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch heisst.
2018 seien zwar beim Bund die Schutzinteressen im Natur- und Heimatschutz dem nationalen Interesse an der Produktion von erneuerbarer Energie gleichgestellt worden. Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung wurden damals aber ausgeschlossen.
Änderungen möglich
Offen sei nun, ob bei der laufenden Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung das absolute Verbot für Wasserkraftanlagen in solchen Biotopen bestehen bleibe. Bei dieser Frage gebe es aktuell Differenzen zwischen den beiden Räten.
2021 gab es beim Bund den Runden Tisch Wasserkraft, der 15 Vorhaben für Speicherkraftwerke auf einer Liste aufführte, die möglichst rasch realisiert werden sollen. Das Rheinkraftwerk war nicht dabei. Keines der Vorhaben befindet sich im Kanton St. Gallen.
Unabhängig von den Diskussionen um ein Rheinkraftwerk prüft gegenwärtig das Bau- und Umweltdepartement, wo es im Kanton noch Potenzial für die Wasserkraft gibt und welche konkreten Massnahmen notwendig sind, um die Produktion auszubauen.
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