Steuerpflichtige im Kanton Schaffhausen können demnächst ihre Steuererklärung auch elektronisch erstellen und einreichen. Der Kantonsrat hat am Montag dafür mit grosser Mehrheit einen Verpflichtungskredit in Höhe von 450'000 Franken und jährlich wiederkehrende Ausgaben von 60'000 Franken bewilligt.
Zurzeit gibt es zwei Möglichkeiten für die Steuerdeklaration und deren Einreichung: Entweder kann sie handschriftlich ausgefüllt und gemeinsam mit den Beilagen eingereicht werden, oder die Steuererklärung wird elektronisch ausgefüllt. Eine elektronische Einreichung der Steuererklärung und der dazu gehörenden Belege ist nicht möglich.
Dies soll sich nun ändern. Der Kanton führt als dritte Möglichkeit ein E-Filing ein, so dass die Steuererklärung sowie sämtliche Belege elektronisch eingereicht werden können. Papierbelege können mit dem Smartphone fotografiert und direkt integriert werden. Ausserdem können elektronische Belege in die Steuererklärung importiert werden.
Für das E-Filing erwirbt der Kanton eine Funktionserweiterung der vorhandenen Steuerdeklarationssoftware für natürliche Personen. Die gesamten Einführungskosten liegen bei rund 450'000 Franken für Software, Installation, Lizenzen, Beratung und Schulung.
Für die Steuerpflichtige gibt es einen Informationsflyer und einen Film, der aufzeigt, wie E-Filing funktioniert. Zu den einmaligen Kosten kommen jährlich wiederkehrende in Höhe von rund 60'000 Franken.
Im Vergleich mit dem ursprünglich geplanten Projekt, bei dem zusätzlich zum E-Filing auch geplant war, auf Papier erstellte Akten einzuscannen und damit elektronische zu schaffen, fallen die Kosten deutlich niedriger aus.
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02.05.2024
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