Energie Schaffhauser Kantonsrat will EKS-Eignerstrategie nicht nur abnicken

kl, sda

16.5.2022 - 13:05

Der Schaffhauser Kantonsrat hat acht Planungserklärungen zur Eignerstrategie der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) beschlossen. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Kantonsrat hat acht Planungserklärungen zur Eignerstrategie der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) beschlossen. (Symbolbild)
Keystone

Der Schaffhauser Kantonsrat kann die Eignerstrategie für die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) eigentlich nur zur Kenntnis nehmen, festgelegt wird sie vom Regierungsrat. Dabei wollte das Parlament es jedoch nicht belassen und hat am Montag mit grosser Mehrheit acht Planungserklärungen dazu beschlossen.

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Planungserklärungen sind das einzige Instrument, mit dem der Kantonsrat etwas Einfluss bei diesem Geschäft nehmen kann. Umsetzen muss der Regierungsrat diese allerdings nicht.

Regierungsrat Martin Kessler (FDP) betonte, dass die beschlossene Eignerstrategie funktioniere. Er sagte aber zu, die acht Planungserklärungen zu prüfen, in die nächste Revision einzubringen und «zumindest sinngemäss» zu übernehmen.

Mit der Eignerstrategie werden Vorgaben an den Verwaltungsrat als oberstes Führungsorgan der EKS AG festgelegt. Sie bildet die Leitplanken zur Festlegung der Unternehmensstrategie und enthält Aussagen zu versorgungspolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen, zur Qualitätssicherung, zum Risikomanagement und zur Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion des Regierungsrats gegenüber dem Verwaltungsrat.

Mehr Mitsprache, mehr Transparenz, mehr Information

Die acht vom Kantonsrat beschlossenen Planungserklärungen beziehen sich auf die finanziellen Zielsetzungen, das Netz, Beteiligungen und Kooperationen sowie Informationen darüber. Ausserdem geht es allgemein um mehr Transparenz und die Zusammensetzung des Verwaltungsrats.

So wird etwa verlangt, die Eigenkapitalquote bei 70 Prozent statt bei 60 festzusetzen. Damit soll der Verwaltungsrat daran gehindert werden, riesige Investitionen zu tätigen und hohe Beträge an Fremdkapital aufzunehmen. Ausserdem soll das Tätigkeitsfeld der EKS auf die angestammten Kern- beziehungsweise Netzgebiete beschränkt werden.

Ferner soll der EKS-Verwaltungsrat die Regierung und diese die GPK vorgängig über Investitionen über 5 Millionen Franken im Bereich der Energieversorgung und der Netzerweiterung informieren. Bei Beteiligungen über 5 Millionen Franken soll die Regierung die GPK informieren. Ausserdem wird verlangt, dass ein Mitglied des Regierungsrats Einsitz im Verwaltungsrat nimmt.

Das Kantonale Elektrizitätswerk Schaffhausen wurde 1908 gegründet. Seither versorgt es mit Ausnahme der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Hallau, die bereits über eigene Werke verfügten, Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton Schaffhausen sowie eine ganze Anzahl deutscher Gemeinden mit Strom. 2000 wurde es in eine AG umgewandelt. Die grosse Mehrheit der Aktien befindet sich im Eigentum des Kantons.