Steuern Schaffhauserinnen und Schaffhauser müssen weniger Steuern zahlen

kl, sda

13.9.2021 - 12:37

Schaffhauserinnen und Schaffhauser müssen weniger Steuern zahlen. (Symbolbild)
Schaffhauserinnen und Schaffhauser müssen weniger Steuern zahlen. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Schaffhausen werden die Versicherungsabzüge erhöht und die Vermögenssteuer sinkt. Ausserdem hat der Kantonsrat am Montag eine auf drei Jahre befristete Senkung des Steuerfusses um zwei Prozentpunkte in erster Lesung beraten.

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Der Kantonsrat stimmte der Vorlage «Steuerliche Attraktivierung des Wohnstandorts Schaffhausen» mit 35 zu 20 Stimmen zu. Die bürgerliche Ratsseite stellte sich hinter die Teilrevision des Steuergesetzes, die linke Ratsseite dagegen.

Grund für die Ablehnung war, dass die Steuergesetzrevision nicht nur höhere Versicherungsabzüge, sondern auch die Senkung der Vermögenssteuer enthält. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit hatte diese wieder in die Vorlage aufgenommen. Die linke Ratsseite wehrte sich vergeblich dagegen.

Angesichts dringender Aufgaben würden die Steuern gesenkt, warnte Kurt Zubler (SP) und Roland Müller (Grüne) sagte, es werde Geld verschenkt an die Reichen. Matthias Frick (AL) stellte den Antrag, die Vermögenssteuer aus der Vorlage zu streichen, scheiterte aber an der bürgerlichen Ratsmehrheit.

Keine Variantenabstimmung

Der Abzug von Versicherungsprämien steigt für Verheiratete von 3500 auf 7500 Franken, für Alleinstehende von 1700 auf 3750 Franken und für jedes Kind von 700 auf 1000 Franken. Dies ist ein noch deutlicherer Anstieg als ursprünglich vorgesehen: Die vorberatende Kommission hatte die Beträge vor der zweiten Lesung noch einmal angehoben.

Mit der Senkung der Vermögenssteuer werden die unteren Vermögen entlastet, wie Finanzdirektorin Cornelia Stamm Hurter (SVP) sagte. Für Vermögen zwischen 1 und 1,75 Millionen Franken muss weniger bezahlt werden.

Neu soll für die jährliche einfache Kantonssteuer gelten: 0,9 Promille für die ersten 350'000 Franken, 1,9 Promille für die weiteren 400'000 Franken, 2,95 Promille für die weiteren 1 Million Franken. Für Vermögen über 1,75 Millionen Franken beträgt der Steuersatz einheitlich 2,3 Promille.

Das letzte Wort dazu haben nun die Stimmberechtigten. Diese können allerdings nur über die gesamte Vorlage entscheiden, also über Prämienabzug und Vermögenssteuer. Matthias Frick stellte zwar den Antrag auf Variantenabstimmung, doch auch mit diesem Antrag scheiterte er an der bürgerlichen Ratsmehrheit.

Steuerfuss senken und Entlastungsabzüge erhöhen

Ausserdem ist noch eine weitere Steuerentlastung aufgrund der Corona-Krise geplant. Diese sieht die auf drei Jahre befristete Senkung des Steuerfusses um 2 Prozentpunkte vor. Finanziert werden soll dies durch eine vorhandene finanzpolitische Reserve.

Auch hier waren sich rechte und linke Ratsseite nicht einig. Matthias Frick scheiterte mit seinem Antrag, gar nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Vorlage habe rein gar nichts mit Corona zu tun, sondern sei bürgerliche Steuerpolitik. Auch Stefan Lacher (SP) fand keine Mehrheit für seinen Antrag, die Steuerfusssenkung auf natürliche Personen zu beschränken.

Weil die finanzpolitische Reserve mit der Steuerfusssenkung nicht ganz ausgeschöpft wird, hatte die Geschäftsprüfungskommission noch eine Erhöhung der Entlastungsabzüge um 50 Prozent beschlossen. Damit werden die untersten Einkommensklassen mit 536'000 Franken pro Jahr entlastet. Ein Antrag von Matthias Freivogel (SP), diese nicht nur um 50 sondern um 100 Prozent zu erhöhen, wurde abgelehnt.

Ein Antrag der FDP, die zweite Lesung sofort anzuschliessen, scheiterte knapp an der Zweidrittel-Mehrheit.