Der Kanton St. Gallen führt seit 2015 eine schwarze Liste für Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die Bilanz ist ernüchternd: Die Zahl der betroffenen Personen hat sich in den letzten zwei Jahren verzehnfacht, die Kosten für die Verlustscheine nehmen weiter zu.
Bei einem Eintrag auf dieser Liste werden nur noch im Notfall Behandlungen vergütet. Beziehende von Sozialhilfe oder von Ergänzungsleistungen (EL) sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr werden nicht auf der schwarzen Liste eingetragen. Werden die Ausstände beim Krankenversicherer beglichen, wird der Eintrag auf der Liste für betriebene Versicherte wieder gelöscht.
Im November 2018 hat der St. Galler Kantonsrat eine Vorstoss der SP-Grünen-Fraktion, der die Abschaffung der schwarzen Liste verlangte, deutlich abgelehnt. Die St. Galler Regierung hatte den Vorstoss unterstützt. Die Zahlungsmoral habe sich nicht verbessert, schrieb die Regierung. Die Kosten für die Verlustscheine der säumigen Prämienzahler hätten trotz der Liste laufend zugenommen.
Zweiklassenmedizin befürchtet
Seit Anfang 2019 erfolgt der automatische Datenaustausch mit den Krankenkassen. «Es muss davon ausgegangen werden, dass dies zu einem nochmaligen massiven Anstieg der auf der Liste geführten Personen führen wird», schrieb die Caritas St. Gallen-Appenzell in ihrem letzten Jahresbericht. Die Verweigerung der Gesundheitsversorgung widerspreche den Grundsätzen der Menschenwürde und Solidarität und diskriminiere bestimmte Menschengruppen unzulässig. Es entstehe in der Schweiz eine Zweiklassenmedizin.
Die abschreckende Wirkung der Liste ist umstritten. 2017 waren im Kanton St. Gallen 994 Personen auf der schwarzen Liste erfasst, Ende 2018 waren es bereits 4162 säumige Prämienzahler. Per 30. November 2019 stehen 9290 Personen auf der schwarzen Liste, heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen. Damit hat sich die Zahl in zwei Jahren fast verzehnfacht.
Die Verlustscheinforderungen sowie die Forderungen aufgrund gleichgesetzter Rechtstitel können durch die Krankenversicherer bei der SVA St. Gallen einmal jährlich zu 85 Prozent geltend gemacht werden. Die Kosten für die Verlustscheine der säumigen Prämienzahler lagen 2016 bei 15,1 Millionen Franken, 2017 zahlte der Kanton den Krankenkassen 16,7 Millionen Franken und für 2018 stehen 18,6 Millionen Franken zu Buche.
Für das ablaufende Jahr liegen die Zahlen noch nicht vor. Die Verlustscheinabrechnungen für das Jahr 2019 werden durch die Krankenkassen per 31. März 2020 eingereicht und per 30. Juni 2020 ausbezahlt, heisst es bei der SVA. Einzige Konstante: Das Führen der Liste koste den Kanton rund 190'000 Franken pro Jahr.
Neben dem Kanton St. Gallen führen momentan noch sechs weitere Kantone schwarze Listen: Aargau, Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Tessin und Zug. Die übrigen Kantone haben das Instrument nie eingeführt oder es, wie zuletzt Graubünden und Solothurn, wieder abgeschafft.
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