Ein Käser aus dem Linthgebiet wehrt sich vor dem St. Galler Kantonsgericht gegen die Vorwürfe eines Etikettenschwindels mit «Emmentaler» und weiterer Betrügereien. Das Kreisgericht See-Gaster hatte ihn 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Weil der Käser das Urteil nicht akzeptierte, beurteilt das Kantonsgericht den Fall jetzt in zweiter Instanz. Die Verhandlung begann am Mittwochmorgen. Der Käser fordert einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Verschärfung der Sanktion.
Der Käser soll grosse Mengen von Käse illegal als «Emmentaler» verkauft haben. Dadurch entgingen der Branchenorganisation Erträge. Vorgeworfen wird ihm weiter ein undurchsichtiges Geflecht aus Lohnzahlungen und Beratungshonoraren, Darlehen, Schuldübernahmen, Forderungen und Abschreibungen. Er soll sich so privater Schulden in Millionenhöhe entledigt haben.
Das Kreisgericht See-Gaster verurteilte ihn Mitte 2017 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon sollte er die Hälfte absitzen. Es sprach den Käser wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung schuldig.
Staat fordert eine Million
Zudem soll er gegen das Markenrecht und das Landwirtschaftsgesetz verstossen haben. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe brummte das Kreisgericht dem Mann eine Geldstrafe auf, und er sollte dem Staat rund eine Million Franken an illegalen Gewinnen abliefern. Gegen das Urteil erhob er Beschwerde beim Kantonsgericht.
Eine Nebenrolle spielte die ehemalige Lebenspartnerin des Käsers, die sich 2011 von ihm getrennt hatte. Sie war Verwaltungsrätin der Käseproduktionsfirma. Das Kreisgericht verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Auch sie focht das Urteil an und verlangt jetzt vor Kantonsgericht einen Freispruch.
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