Schaffhauser Gemeinden sollen das Budget und den Steuerfuss separat dem Referendum unterstellen können. Der Kantonsrat hat am Montag eine Motion von SVP und mit 36 zu 13 Stimmen an die Regierung überwiesen. Das Gemeindegesetz muss entsprechend präzisiert werden.
Anlass für den Vorstoss war ein Steuerfussreferendum in der Stadt Schaffhausen im Dezember 2018. Für das Referendumskomitee sei klar gewesen, dass es sich ausschliesslich gegen den Steuerfuss richte, sagte Kantonsrat Daniel Preisig (SVP), der auch Finanzreferent der Stadt Schaffhausen ist.
Die Stadtverfassung sieht vor, dass das Budget und der Steuerfuss getrennte Beschlüsse sind, gegen die separat das Referendum ergriffen werden kann. Dem steht allerdings das kantonale Gemeindegesetz entgegen. Weil daher Unklarheiten herrschten, konnte monatelang das Budget der Stadt Schaffhausen nicht für rechtskräftig erklärt werden.
Mit ihrem Vorstoss wollen die Motionäre Diego Faccani (FDP) und Dniel Preisig das Gemeindegesetz anpassen und Unklarheiten beseitigen. Gemeinden sollen in ihren Verfassungen ein Steuerfussreferendum vorsehen können, das unabhängig von der Gültigkeit des restlichen Budgets ist.
«Siamesische Zwillinge»
Steuerfuss und Budget seien mitnichten untrennbar miteinander verbunden. Dieses häufig zu hörenden Argument sei eine Schutzbehauptung, betonte Preisig. Volk und Parlament beschlössen ständig neue Aufgaben, ohne dass das Budget ungültig würde. Die Gemeinden sollten selbst entscheiden, wie sie ihr Referendumsrecht handhaben wollten, sagte Marcel Montanari (Jungfreisinnige).
Die Gegner argumentierten, dass erst wenn der Steuerfuss feststehe, auch klar sei, wie viel Geld zur Verfügung stehe. Patrick Strasser (SP) sagte, Steuern seien kein Selbstzweck, sondern dienten zur Deckung von Ausgaben. Zuerst müsse politisch festgelegt werden, wofür Geld ausgegeben werden solle und anschliessend der Steuerfuss.
Auch Kantonsrat und Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm (SP) betonte, Budget und Steuerfuss seien siamesische Zwillinge. In keinem Kanton und in keiner Gemeinde könne das Budget ohne Steuerfuss für gültig erklärt werden.
Dieser Auffassung war auch Regierungsrat Ernst Landolt (SVP) und verwies auf das Gemeindegesetz. Darin stehe, dass das Budget solange ungültig sei, bis der Steuerfuss geregelt sei. Eine Entkoppelung würde dazu führen, dass man Geld ausgeben könne, das man noch nicht habe. Dies mute abenteuerlich an und sei paradox. Der Regierungsrat beantragte daher, die Motion nicht zu überweisen. Die Mehrheit des Parlaments war jedoch anderer Auffassung.
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