Ukraine Solidarität mit Geflüchteten im Gesetz verankern

gn, sda

8.7.2022 - 11:27

Solidarität mit den Opfern des Krieges in der Ukraine: Die St. Galler Regierung will mit einem Gesetz weitere Unterstützungsmassnahmen vor Ort ermöglichen.
Solidarität mit den Opfern des Krieges in der Ukraine: Die St. Galler Regierung will mit einem Gesetz weitere Unterstützungsmassnahmen vor Ort ermöglichen.
Keystone

Zusätzliche finanzielle Mittel vor Ort und Hilfe zur Selbsthilfe: Das neue Gesetz über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs umfasst zwei Unterstützungsmassnahmen. Der St. Galler Kantonsrat wird die Vorlage in der Septembersession beraten.

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In ihrer Antwort auf die dringliche Interpellation «Russlands Krieg gegen die Ukraine: mehr Solidarität mit den Opfern» hielt die St. Galler Regierung in der Aprilsession fest, dass für die Ausrichtung weiterer finanzieller Unterstützungsbeiträge eine Vorlage an den Kantonsrat nötig sei.

Nun legt die Regierung dem Kantonsrat den Erlass eines Gesetzes über Massnahmen zur Milderung der Folgen des Ukraine-Kriegs vor, wie die St. Galler Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die Aufstockung des kantonalen Engagements stehe im Einklang mit der grossen Solidarität der St. Galler Bevölkerung. Zudem beteilige sich der Kanton St. Gallen damit angemessen und solidarisch an den humanitären Hilfeleistungen des Bundes und der anderen Kantone.

Das Gesetz sieht vor, für einen wirksamen, effizienten und schnellen Einsatz der Gelder vor Ort grössere Beiträge an professionelle und anerkannte Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz für humanitäre Vorhaben auszurichten. Diese Hilfe kann in der Ukraine selber oder in einem vom Krieg direkt betroffenen Nachbarland der Ukraine erfolgen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Hierfür werden bis zu 1,5 Millionen Franken bereitgestellt.

Hilfsprojekte unterstützen

Zusätzlich sollen ergänzende Massnahmen von kantonal verankerten Hilfsprojekten unterstützt werden, etwa Transporte von Hilfsgütern aus dem Kanton St. Gallen. Dabei können Aufträge an Dritte erteilt und entsprechend finanziert oder mitfinanziert werden.

Die ergänzenden Massnahmen sollten möglichst nach dem Grundsatz der «Hilfe zur Selbsthilfe» erfolgen. Zur Finanzierung entsprechender Massnahmen sind bis zu 500'000 Franken vorgesehen. Über die Ausrichtung von Beiträgen an professionelle Hilfswerke und die Gewährung von ergänzenden Unterstützungsmassnahmen entscheidet die Regierung.

Bei Bedarf kann der Kantonsrat auch für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzliche Kredite bewilligen.