Coronavirus – SchweizSt. Gallen erhöht Härtefallhilfe für geschlossene Betriebe
gn, sda
26.3.2021 - 11:25
Der Kanton St. Gallen reagiert auf die anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Betriebe, die aufgrund der geltenden Massnahmen zum Schutz der Gesundheit geschlossen bleiben müssen, erhalten eine Nachzahlung bis Ende April 2021.
Keystone-SDA, gn, sda
26.03.2021, 11:25
SDA
Der Kanton St. Gallen war davon ausgegangen, dass die von den Schliessungen betroffenen Unternehmen aufgrund der Prognosen Anfang März 2021 wieder öffnen dürfen. Entsprechend wurden die Härtefallmassnahmen für diese Unternehmen für zwei Monate berechnet. Die Annahmen stellten sich schliesslich als zu optimistisch heraus, wie es in der Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Freitag heisst. Der Bundesrat hat die Dauer der Schliessungen letzte Woche bis mindestens Mitte April 2021 verlängert.
Der Kanton St. Gallen passt seine Härtefallregelung der neuen Situation an. Geschlossene Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits eine Zahlung für die Monate Januar und Februar 2021 erhalten haben, wird eine «Nachzahlung» für die Monate März und April 2021 ausgerichtet. Die Berechnung erfolgt durch das Volkswirtschaftsdepartement, die betroffenen Firmen müssen keinen neuen Antrag einreichen. Die Auszahlung der zusätzlichen Gelder erfolgt bis spätestens Ende April 2021.
Für jene Betriebe, die aufgrund der von den Behörden erlassenen Corona-Schutzmassnahmen geschlossen bleiben müssen und deren Gesuch noch hängig ist, wird ab sofort der Betrag für die Zeitspanne von Januar bis April 2021 berechnet. Ihnen entsteht somit kein Nachteil.
75 Prozent der Härtefallgesuche bearbeitet
Bislang wurden im Kanton St. Gallen 1377 Härtefallgesuche gestellt. Davon sind bis heute rund 75 Prozent durch die zuständigen Stellen entschieden worden. Der Kanton hat über 67 Millionen Franken in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen oder als Solidarbürgschaften ausbezahlt.
247 Gesuche wurden durch das Volkswirtschaftsdepartement abgelehnt. Die Mehrheit dieser Absagen betrifft Firmen, die bereits vor der Pandemie überschuldet waren, ihren Hauptsitz nicht im Kanton St. Gallen haben oder in Branchen tätig sind, die aufgrund der geltenden Definition nicht unter das Programm fallen, wie es im Communiqué weiter heisst.
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