Coronavirus – SchweizSt. Gallen, Thurgau und beide Appenzell weiten Maskenpflicht aus
ny, sda
1.12.2021 - 11:23
In den vier Ostschweizer Kantonen St. Gallen, Thurgau und beiden Appenzell gilt ab Freitag eine erweiterte Maskenpflicht. Betroffen sind Konzerte, Partys und weitere Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, Kino, Theater, Messen und Märkte, Spitäler und Heime sowie ÖV-Haltestellen.
1.12.2021 - 11:23
SDA
Der St. Galler Gesundheitsdirektor Bruno Damann, die Thurgauer Regierungspräsidentin Monika Knill, der Ausserrhoder Landammann Dölf Biasotto und die Innerrhoder Gesundheitsdirektorin Monika Rüegg Bless informierten am Mittwoch in St. Gallen über die Massnahmen. In St. Gallen gilt die erweiterte Maskenpflicht bereits ab Donnerstag.
Mit den abgestimmten Massnahmen reagieren die Ostschweizer Kantone auf die steigende Zahl von Corona-Patienten in den Spitälern. «Ohne Gegenmassnahmen droht eine Überlastung der Spitalkapazitäten», hiess es. Der Kanton St. Gallen geht noch einen Schritt weiter und erlässt eine Maskenpflicht für sämtliche öffentlich zugänglichen Innenräume.
Dazu gehören laut dem St. Galler Communiqué Museen und Bibliotheken, Fitnesszentren und Bäder, Bars und Klubs. Zudem dürfen Speisen und Getränke an öffentlichen Orten nur noch im Sitzen konsumiert werden. Die Maskentragpflicht gelte unabhängig von der Zertifikatspflicht, hiess es. Sie gilt für alle Personen ab zwölf Jahren, die nicht über eine begründete Dispens verfügen.
Aufruf zu Home Office
Weiter rufen die vier Regierungen die Arbeitgeber dazu auf, für ihre Mitarbeitenden «wieder vermehrt Home Office einzuführen, soweit dies möglich ist». Zudem solle die Bevölkerung die bereits bekannten Hygiene-Empfehlungen – Hände waschen oder desinfizieren, lüften, Abstand halten – wieder stärker beachten, hiess es.
Der Thurgau und Appenzell Ausserrhoden führen ab Freitag an den Sekundar- und Mittelschulen eine generelle Maskenpflicht für Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler ein. In Ausserrhoden gilt in allen Innen- und Aussenräumen von Spitälern, Kliniken und Heimen neu eine Zertifikats- und Maskenpflicht.
Mitarbeitende dieser Institutionen sowie der Spitex müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Für den Nachweis würden auch die in den Betrieben durchgeführten gepoolten Speichel-PCR-Tests anerkannt, teilte der Kanton mit. Eine gleiche Regelung erlässt auch Appenzell Innerrhoden.
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