Coronavirus – Schweiz St. Gallen und Thurgau sind für Impfwoche, aber gegen Gutscheine

ny, sda

6.10.2021 - 11:12

Die Kanton St. Gallen und Thurgau sind für eine nationale Corona-Impfwoche. (Symbolbild)
Die Kanton St. Gallen und Thurgau sind für eine nationale Corona-Impfwoche. (Symbolbild)
Keystone

Die Regierungen der Kantone St. Gallen und Thurgau sind für eine nationale Impfwoche. Die übrigen Vorschläge des Bundesrats lehnen sie aber mehrheitlich ab. Vor allem die 50-Franken-Gutscheine kommen in der Ostschweiz schlecht an.

ny, sda

Die Ostschweizer Kantone haben ihre Position zur Impfoffensive untereinander abgesprochen, wie die St. Galler und die Thurgauer Staatskanzlei am Mittwoch mitteilten. Grundsätzlich einverstanden sind die Kantone mit einer Impfwoche mit dem Ziel, die Impfrate zu erhöhen.

«Zu prüfen wäre zudem die Idee, betriebsspezifische Impfwochen zu unterstützen», schreibt die Thurgauer Regierung. Während der nationalen Impfwoche könnte zum Beispiel in jedem Bezirk eine Walk-in-Möglichkeit geschaffen werden für Personen, die sich spontan impfen lassen wollen.

Klar abgelehnt werden Beratungsgutscheine. Der Entscheid für die Impfung solle nicht durch zusätzlichen Druck oder durch monetäre Anreize gefällt werden, sondern aus gesundheitlichen Überlegungen und aus Solidarität, heisst es in den Stellungnahmen.

Mobile Impfstellen sind in St. Gallen und im Thurgau bereits in Betrieb und bewähren sich. Die beiden Regierungen äussern sich daher nicht zu diesem Vorschlag.

Ungleiche Impf-Vergütungen

«Nicht nachvollziehbar» ist für die St. Galler Regierung, weshalb Ärztinnen und Ärzte (16.50 Franken) und Apotheken (24.50 Franken) unterschiedliche Vergütungen für Corona-Impfungen erhalten. Im Kanton St. Gallen hätten viele Arztpraxen wegen der fehlenden Kostendeckung ihre Impftätigkeit eingestellt.

Die Thurgauer Regierung fordert, dass die Schweiz «eine international vergleichbare Impfquote berechnet und kommuniziert». Die Impfquote solle um die Anzahl der genesenen Personen ergänzt werden, und die nicht impfbaren Kinder unter zwölf Jahren seien aus der Berechnung herauszunehmen.

Die vorgeschlagene Verlängerung verschiedener Bestimmungen im Covid-19-Gesetz begrüssen St. Gallen und der Thurgau grundsätzlich. Die Regierungen wollen die Verlängerung aber nur bis Ende März (Thurgau) oder Ende Juni (St. Gallen) befristen statt bis Ende 2022. Die St. Galler Regierung will einzelne Bestimmungen überhaupt nicht verlängern.

Innerrhoden gegen Impfmobile

Gleich wie St. Gallen und der Thurgau äusserte sich am Mittwoch auch die Appenzell Innerrhoder Standeskommission (Regierung), unter dem Titel «Ja zur Impfwoche, Nein zum 50-Franken-Gutschein». Als «nicht sinnvoll und wenig hilfreich» für einen kleinen Kanton beurteilt die Standeskommission die mobilen Beratungs- und Impfstellen.