Plakatierung St. Galler Bewilligungshürden für Wahlplakate

SDA

7.1.2019 - 14:40

Parteien und Vereine, die im Kanton St. Gallen mit grösseren Plakaten werben wollen, müssten seit kurzem ein Baugesuch einreichen, heisst es in einem Vorstoss aus dem Kantonsrat. Das Verfahren dauere wesentlich länger als früher.

In einem Wahljahr werden sie im Kanton St. Gallen wieder landauf landab zu sehen sein: Die grossen Plakate mit den Slogans der Parteien und den Porträtfotos lächelnder Kandidatinnen und Kandidaten.

Nun gibt es Kritik an den dafür notwendigen Bewilligungen. CVP-Kantonsrat Andreas Broger bezieht sich in seiner einfachen Anfrage auf Plakate und Blachen, die grösser als zwei Quadratmeter sind. Das Verfahren dafür sei mit dem neuen Planungs- und Baugesetz wesentlich aufwendiger und komplizierter geworden, stellt er fest.

Gesuch in dreifacher Ausführung

Für eine Genehmigung brauche es nun ein offizielles Baugesuch. Die Unterlagen müssten die Vereine und Parteien in dreifacher Ausführung einreichen. Nach einer Vorprüfung durch die Bauverwaltung werde das Gesuch an die Kantonspolizei weitergeleitet, die es im Detail prüfe.

Das ganze Verfahren dauere wesentlich länger als früher. "Es kommt vor, dass Vereinsveranstaltungen bei Erteilung der Bewilligung bereits stattgefunden haben." Wegen Gebühren von wenigstens 100 Franken gebe es Mehrkosten. Zudem sei der Aufwand für die Bearbeitung der Gesuche für Kanton und Gemeinden gestiegen.

Günstiges wildes Plakatieren

Eine der Folgen der neuen Vorschriften sei, dass viele Vereine ihre Plakate einfach aufstellten. Eine regelmässige Kontrolle durch die Gemeinden sei unverhältnismässig. Wer sich an die Vorschriften halte, werde sowohl "zeitlich als auch finanziell bestraft", schreibt der Kantonsrat.

Die St. Galler Regierung hat zum Vorstoss noch nicht Stellung genommen.

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