Kantonsrat SG St. Galler Kantonsrat beschliesst Schwächung des Denkmalschutzes

ka, sda

15.6.2022 - 15:53

Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwochnachmittag mit grosser Mehrheit Änderungen beim Denkmalschutz beschlossen. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwochnachmittag mit grosser Mehrheit Änderungen beim Denkmalschutz beschlossen. (Archivbild)
Keystone

Eine klare Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat mit einer Anpassung im Planungs- und Baugesetz Änderungen beim Denkmalschutz beschlossen: Dabei werden Kompetenzen vom Kanton zu den Gemeinden verlagert. Der Heimatschutz hatte im Vorfeld eine Beschwerde dagegen angekündigt.

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Im fünf Jahre alten St. Galler Planungs- und Baugesetz (PBG) ist festgelegt, wie mit Objekten und Baudenkmälern in Gemeinden umgegangen wird, die unter dem Schutz des Kantons oder des Bundes stehen: Wenn sie verändert oder abgerissen werden, braucht es dafür die Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege.

Diese Praxis wollte die Regierung mit einer Gesetzesanpassung ändern. Die bisherige Bestimmung sei von verschiedenen Gemeinden sowie von den Wirtschaftsverbänden nicht akzeptiert worden, erklärte sie.

Mit der Gesetzesänderung verlagern sich die Kompetenzen vom Kanton zu den Gemeinden: Künftig benötigen die Kommunen für Änderungen an geschützten Objekten keine Einwilligung der Denkmalpflege mehr. Der Kanton hätte nur noch ein Rekurs- und Beschwerderecht. Dies würde bedeuten, dass die Denkmalpflege eine Abbruchbewilligung der Gemeinde vor Gericht anfechten müsste, wenn sie damit nicht einverstanden ist.

Klage angedroht

Die Kommission unterstützte diese Gesetzesänderung. Widerstand gab es im Vorfeld von einen Zusammenschluss verschiedener Verbände unter dem Lead des Heimatschutzes St. Gallen/Appenzell Innerrhoden. Die Kompetenzverlagerung verstosse «gegen internationales Recht sowie gegen Bundesrecht», lautete die Kritik. Sollte die Gesetzesänderung gutgeheissen werden, werde dagegen eine Beschwerde geprüft.

Es sei «systemfremd und inkonsequent», wenn mit der Gemeinde die unterste Stufe über Objekte entscheide, die unter kantonalem oder nationalem Schutz stünden, erklärte der Sprecher der SP-Fraktion am Mittwochnachmittag. Gegen die Änderung sprachen sich auch die Grünen sowie eine Mehrheit der GLP aus.

Besser für die Gemeinden

Die grosse Mehrheit hatte eine andere Meinung: «Die Behörden vor Ort kennen die Objekte am besten», hiess es von der FDP. Es gebe keine Überforderung bei dieser Frage. Die neue Bestimmung verbessere die Situation «für die Gemeinden, die Grundeigentümer und die Investoren».

Auch künftig würden die Gemeinden mit der Denkmalpflege zusammenarbeiten, versicherte der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion. Die «Güterabwägung» nähmen dann aber die Kommunen vor. Der Sprecher der SVP erklärte, es brauche nicht überall Spezialisten, sondern den gesunden Menschenverstand.

Bei der Denkmalpflege gehe es «um ein gut funktionierendes Miteinander», sagte die zuständige Regierungsrätin Laura Bucher (SP). Bei der Gesetzesanpassung handle es sich um einen Kompromiss. Die Regierung sei der Überzeugung, dass die Lösung im Einklang mit Bundes- oder anderem Recht stehe. Der Rat trat danach mit 82 gegen 28 Stimmen bei fünf Enthaltungen in erster Lesung auf die Vorlage ein.