Kantonsrat SG St. Galler Kantonsrat erhöht den Pendlerabzug

ka, sda

21.2.2024 - 11:57

Wer im Kanton St. Gallen mit dem Auto zur Arbeitsstelle pendelt, kann künftig in der Steuererklärung höhere Aufwendungen abziehen. (Symbolbild)
Wer im Kanton St. Gallen mit dem Auto zur Arbeitsstelle pendelt, kann künftig in der Steuererklärung höhere Aufwendungen abziehen. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton St. Gallen sollen Autopendler in der Steuererklärung künftig bis zu 8000 Franken abziehen können. Dies setzten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP am Mittwochvormittag in der Februarsession in einer Reihe von Abstimmungen durch. Damit wurde ein Abstimmungsentscheid von 2015 umgestossen.

ka, sda

Der Pendlerabzug beschäftigt die St. Galler Politik schon lange. Es begann mit dem Entlastungspaket des Kantons von 2013: Damals wurden die Abzüge der Fahrkosten für das Auto beschränkt und zwar auf den Wert eines SBB-Generalabonnements (GA) 2. Klasse.

Die Sparmassnahme wurde 2015 vom Volk an einer Abstimmung bestätigt, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte. Damit gab es bei den Abzügen die gleiche Ausgangslage – unabhängig davon, ob jemand mit dem Auto oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an die Arbeitsstelle pendelte.

Es blieb nicht lange dabei: Kurz darauf wurde der Abzug der Fahrkosten in einer Steuerrevision um 600 Franken erhöht. Damit sollte den Mehrkosten Rechnung getragen werden, die für «Park & Ride» anfallen. Seit Januar 2020 beträgt deshalb der maximale Abzug in der Steuererklärung 4460 Franken.

6000 oder 8000 Franken

Das Thema blieb umstritten. In der Februarsession 2023 setzten FDP, Mitte-EVP und SVP mit einer gemeinsamen Motion gegen den Widerstand von SP, Grünen und GLP einen höheren Abzug der Fahrkosten für Autopendler durch. Damit musste das Steuergesetz angepasst werden.

In der Vorlage, über die am Mittwoch diskutiert wurde, schlug die Regierung eine Steigerung auf 6000 Franken vor. Der Mehrheit der vorberatenden Kommission ging dieser Schritt zu wenig weit. Sie verlangte eine Erhöhung auf maximal 8000 Franken.

Dagegen wehrte sich die Regierung mit einem Gegenantrag. Sie verglich: Im Kanton Zürich seien Kosten von 5000 Franken abzugsfähig, im Thurgau und in Appenzell Ausserrhoden 6000 Franken.

Die Erhöhung des Fahrkostenabzugs komme nur denjenigen zugute, die ihren Arbeitsweg im Privatauto zurücklegten. Bei einer Höhe von 8000 Franken müsse beim Kanton mit Steuerausfällen von 7,2 Millionen Franken und bei den Gemeinden mit 7,7 Millionen Franken gerechnet werden.

Reihe von Abstimmungen

In Anträgen vor der Debatte verlangte dann die Mitte-EVP-Fraktion einen Fahrkostenabzug in der Höhe von 7000 Franken. Die SVP wollte die Beschränkung für den Steuerabzug ganz streichen.

Bei der Beratung hiess es von FDP, Mitte-EVP und SVP, alle, die entfernt vom Wohnort arbeiteten, würden bestraft, weil sie den Aufwand für das Auto nicht von den Steuern abziehen könnten. Die heutige Lösung werde vielen Arbeitnehmenden nicht gerecht. Die Wege im Sarganserland seien beispielsweise länger als in anderen Regionen.

Im Rat erinnerte die SP an den Entscheid aus der Volksabstimmung von 2015, der nun umgestossen werden solle. Es habe danach zum Pendlerabzug kaum Beschwerden gegeben. Mit der Erhöhung werde die Zersiedlung gefördert, kritisierte der Sprecher der Grünen. Von dieser Steuerentlastung profitierten die Falschen, hiess es von der GLP.

Mit dem Abzug von 6000 Franken könnten 90 Prozent aller Steuerpflichtigen die tatsächlich gefahrenen Kilometer abziehen, sagte Finanzchef Marc Mächler (FDP). Der Vorschlag der Regierung sei angemessen und entspreche der Lösung in anderen Nachbarkantonen.

Es folgte eine ganze Reihe von Abstimmungen, in denen die unterschiedlichen Anträge einander gegenübergestellt wurden. Am Schluss siegte der Vorschlag der vorberatenden Kommission gegen die Anträge von Regierung, Mitte-EVP und SVP. Damit wurde der Fahrkostenabzug für Autopendler in erster Lesung von bisher 4460 Franken auf 8000 Franken erhöht.