Parlament St. Galler Kantonsrat: Kleinere Fraktionen frühestens ab 2024

SDA

31.8.2020 - 15:29

Das Präsidium des St. Galler Kantonsrats will die Diskussion über die Mindestgrösse von Fraktionen verschieben und zuerst einen Bericht abwarten. (Symbolbild)
Das Präsidium des St. Galler Kantonsrats will die Diskussion über die Mindestgrösse von Fraktionen verschieben und zuerst einen Bericht abwarten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das Präsidium des St. Galler Kantonsrats schliesst eine Verkleinerung der Fraktionsgrösse nicht aus. Eine allfällige Änderung soll aber erst ab 2024 möglich sein, heisst es in der Antwort auf einen Vorstoss der Grünen.

Im St. Galler Kantonsrat braucht es für die Bildung einer Fraktion sieben Mitglieder. Diese Regelung, die vor zwölf Jahren die Verkleinerung des Rats von 180 auf 120 Sitze überlebte, ist ein Problem für die Grünliberalen. Diese zählten zwar bei den letzten Wahlen zu den Gewinnern, liegen mit sechs Kantonsrätinnen und Kantonsräten aber unter dieser Grenze.

Deshalb wurden die GLP-Parlamentarier im Juni beim Start in die neue Legislatur auch in keine der vielen Kommissionen gewählt, die für die Beratung anstehender Geschäfte entscheidend sind. Die fünf Fraktionen – CVP/EVP, FDP, Grüne, SP und SVP – konnten damit die Sitze unter sich aufteilen.

Fünf reichen im Nationalrat

Der Fraktionschef der Grünen, Meinrad Gschwend, hatte bereits im Mai eine Motion eingereicht und darin eine neue Mindestgrösse für Fraktionen verlangt. Er verglich die St. Galler Regelung mit derjenigen anderer Kantonsparlamente, aber auch mit dem Nationalrat. Sein Fazit: Überall reichen fünf Mitglieder aus, um eine Fraktion zu bilden.

Zu dieser Motion hat das Ratspräsidium inzwischen Stellung genommen. Es will den Entscheid verschieben zugunsten einer «einlässlichen Erörterung der Vor- und Nachteile», wie es in der Antwort heisst. Dies soll im Rahmen des Berichts «Tätigkeit des Parlaments 2018 bis 2022» geschehen.

«Gegebenenfalls» könnte dann auf Beginn der Amtsdauer 2024/2028 die Mindestgrösse gesenkt werden, so das Ratspräsidium. Es wies in seiner Ausführungen darauf hin, dass sich der Kantonsrat bereits mehrmals gegen eine Senkung ausgesprochen habe.

Andererseits gebe es gute Gründe, die Mindestgrösse nicht zu hoch anzusetzen: Das Mitwirken im Ratsplenum ohne vorgängige Kommissionsarbeit sei «einem informierten und effizienten Parlamentsbetrieb» abträglich, führte das Präsidium aus. Der Kantonsrat wird die Motion in der Septembersession behandeln.

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