Kantonsrat SG St. Galler Kantonsrat macht Weg frei für Ukraine-Hilfe

ka, sda

19.9.2022 - 17:24

Der St. Galler Kantonsrat hat sich knapp dafür ausgesprochen, dass die Regierung die Hilfe vor Ort in der Ukraine unterstützen kann. Der Betrag ist noch offen. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat hat sich knapp dafür ausgesprochen, dass die Regierung die Hilfe vor Ort in der Ukraine unterstützen kann. Der Betrag ist noch offen. (Archivbild)
Keystone

Eine sehr knappe Mehrheit des St. Galler Kantonsrats ist am Montag in erster Lesung auf ein Gesetz für Hilfen vor Ort in der Ukraine eingetreten. Danach setzte sich ein Antrag durch, dass die Mittel aus dem Lotteriefonds und nicht aus dem Staatshaushalt entnommen werden.

Die St. Galler Regierung hatte ein Gesetz vorgelegt, das dem Kanton die Hilfe vor Ort in der Ukraine ermöglichen soll. Geplant waren Beiträge an Hilfswerke mit Sitz in der Schweiz. Von 2022 bis 2025 wären jährlich bis zu zwei Millionen Franken gesprochen worden. Maximal hätte sich die Summe auf insgesamt acht Millionen Franken belaufen.

Die Finanzkommission wollte auf das Gesetz gar nicht erst eintreten. Die Hilfe im Ausland sei Sache des Bundes, lautete die Begründung. In Communiqués hatten danach SP und Grüne die Kommission als «Ort der sozialen Kälte» kritisiert.

Gegenantrag und Kompromissvorschlag

Gegen das Nein der Kommission wehrte sich die Regierung. Angesichts der zunehmenden Not in der Ukraine sei die Unterstützung mit Blick auf den kommenden Winter «angezeigt und dringlich».

Sie argumentierte mit einem Vergleich: Danach hat der Kanton St. Gallen bisher Hilfen im Betrag von 20 Rappen pro Einwohnerin und Einwohner geleistet. In den Kantonen Bern und Aarau seien es jeweils ein Franken pro Person, im Kanton Obwalden sogar 2.70 Franken.

Die Mitte-EVP-Fraktion schlug einen Kompromiss vor. Statt eines speziellen Gesetz nur für die Ukraine solle eines erarbeitet werden, das generell für die Krisenunterstützung angewendet werden kann. Um trotzdem rasch helfen zu können, müssten aber zusätzliche Finanzmittel aus dem Lotteriefonds freigegeben werden.

Verschiedene Rettungsversuche

Im Rat erklärte der FDP-Sprecher, es gebe in der Welt viele Konflikte. Es solle nun kein Präjudiz mit einer Gesetzesvorlage für die Ukraine geschaffen werden. Der SVP-Sprecher sagte, auswärtige Angelegenheiten seien Sache des Bundes. Wenn der Kanton hier aktiv werde, handle es sich um einen Verstoss gegen die Bundesverfassung. Es gebe genügend Herausforderungen im eigenen Land.

Alle anderen Fraktion wollten die Hilfen über Umwege retten, indem sie Ersatzlösungen für das Gesetz vorschlugen. Eine Mehrheit der Fraktion sehe die Notwendigkeit der Hilfe vor Ort, sagte der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion. Deshalb solle der Rat auf die Vorlage eintreten und dann den Kompromissvorschlag annehmen.

Auch die Grünliberalen waren gegen das Gesetz, aber für Hilfen durch den Kanton. Die Grünen wollten die Hilfeleistungen auf Länder auszuweiten, die durch den Krieg indirekt zu leiden hätten. Die SP beantragte, die Hilfsgelder normal im Budget einzustellen. «Wir sind klar in der Pflicht», sagte die Sprecherin der SP-Fraktion.

Regierungsrätin Laura Bucher (SP) bedankte sich bei allen, die sich bereits für die Flüchtlinge aus der Ukraine engagieren und bat, die Vorlage gutzuheissen. Danach entschied der Rat äusserst knapp, nämlich mit 58 gegen 57 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Gesetzesvorlage einzutreten.

Betrag noch offen

Danach begannen die Diskussionen über die Kompromissanträge. Am Schluss setzte sich der Vorschlag der Mitte-EVP-Fraktion durch. Die Regierung muss nun die Mittel aus dem Lotteriefonds nehmen und nicht aus dem Staatshaushalt. Wie hoch der Betrag sein wird, ist noch offen.

In der Debatte hatte Regierungsrätin Bucher erklärt, für humanitäre Hilfe seien im Lotteriefonds für 2022 noch 40'000 Franken übrig. Sie stellte in Aussicht, das einmalig 500'000 Franken für die Ukraine gesprochen werden könnten. Damit wird sich erst in der Novembersession in der Botschaft zum Lotteriefonds zeigen, wie hoch die Unterstützung noch sein wird.

ka, sda