OstschweizSt. Galler Regierung legt Deponie in Amden im Richtplan fest
sda
24.2.2022 - 11:21
Im Rahmen der Richtplananpassung 2021 will die St. Galler Regierung den geplanten Deponiestandort im Sittewald definitiv festsetzen. Ergebnisse von Untersuchungen zeigen, dass die Deponie machbar ist. In den betroffenen Gemeinden Amden und Wesen gibt es Widerstand.
sda
24.02.2022, 11:21
SDA
Im Kanton St. Gallen fehlt es an Deponien für Aushub und Inertstoffe wie Steine, Beton, Mauerabbruch und Strassenaufbruch. Die St. Galler Regierung will nun unter anderem den Standort Sittewald in Amden in den Richtplan aufnehmen.
Die Deponie Sittewald wurde mit der Richtplananpassung 2020 als Zwischenergebnis aufgenommen. Die Aufnahme löste Bedenken in der Bevölkerung und der Standortgemeinde aus, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag schrieb.
Der Richtplanentwurf 2021 mit den entsprechenden Anpassungen ging bis Ende März 2021 in die Vernehmlassung. Bereits im Januar 2021 hatten 428 Personen mit der Petition «Nein zur Deponie Sittewald» die Gemeinderäte von Amden und Weesen aufgefordert, sich gegen die geplante Deponie einzusetzen. Die Gemeinderäte stellten sich hinter die Petition und forderten die Regierung auf, die Deponie Sittewald aus dem Richtplan 2021 zu löschen.
Auswirkungen auf Wohngebiete befürchtet
Begründet wird die Ablehnung des Standorts mit der zusätzlichen Verkehrsbelastung, damit verbundenen Sicherheitsbedenken und den erwarteten Emissionen. Auch werden negative Auswirkungen auf die Landschaft Speer-Churfirsten-Alvier befürchtet. Sie ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) eingetragen.
Die neue Deponie im ehemaligen Steinbruch Sittewald über den Walensee wird von der Ortsgemeinde Weesen geplant. «Dies soll unter dem Deckmäntelchen einer Renaturierung und der Wiederherstellung der Landschaft erfolgen», schrieben die Initianten der Petition. In Tat und Wahrheit gehe es aber um Millionengewinne für die Deponiebetreiber.
Die Dimensionen und die Auswirkungen der Deponie auf die Wohngebiete seien immens. Geplant sei eine Ablagerung von mehr als 400'000 Kubikmeter Material. Dafür seien jedes Jahre mehrere tausend Lastwagenfahrten durch das Wohngebiet nötig.
Deponie ist machbar
Am Donnerstag teilte der Kanton mit: «Abklärungen mit der Kantonspolizei und dem kantonalen Strassenkreisinspektorat zeigen, dass die Erschliessung des Deponiestandorts möglich ist.» Die Auswirkungen der Emissionen, insbesondere durch den Verkehr, würden mit der Nutzungsplanung beziehungsweise der Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens überprüft.
Gestützt auf das Gutachten der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) haben die kantonalen Fachstellen die Beeinträchtigungen der Naturwerte – insbesondere die Auswirkungen auf das Landschaftsbild – vertieft beurteilt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigten, dass die Deponie machbar sei. Deshalb stimme die Regierung der Festsetzung der Deponie Sittewald im Richtplan 2021 zu.
Die Festsetzung im Richtplan nimmt die Bewilligungen für eine Deponie nicht vorweg. Der Richtplaneintrag schafft die Voraussetzung, dass die Auswirkungen des Vorhabens geprüft werden können.
Bewilligt wird die Deponie, wenn das Vorhaben sämtliche bau-, planungs- und umweltrechtlichen Vorgaben einhält und der Bedarf für die Deponie zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen werden kann.
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