Steuern St. Galler Regierung lehnt höheren Pendlerabzug ab

ka, sda

15.11.2022 - 08:37

Pendlerinnen und Pendler können in der Steuererklärung ihre Fahrkosten geltend machen. Wie hoch der Abzug ist, entscheidet der St. Galler Kantonsrat in einer der kommenden Sessionen. (Symbolbild)
Pendlerinnen und Pendler können in der Steuererklärung ihre Fahrkosten geltend machen. Wie hoch der Abzug ist, entscheidet der St. Galler Kantonsrat in einer der kommenden Sessionen. (Symbolbild)
Keystone

Die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP haben in einer Motion einen höheren Fahrkostenabzug verlangt. Damit soll der Mittelstand steuerlich entlastet werden. Die Regierung lehnt den Vorstoss ab und erinnert an die Vorgeschichte.

Keystone-SDA, ka, sda

In der Steuererklärung können jeweils die Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeit abgezogen werden. Seit 2016 ist der Abzug im Kanton St. Gallen begrenzt. Aktuell liegt er bei 4460 Franken, unabhängig davon, ob die Pendlerinnen und Pendler mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem Auto unterwegs sind.

Die SVP fordert schon länger eine Erhöhung dieses Abzugs. In der letzten Junisession zog die Fraktion überraschend einen entsprechenden Vorstoss zurück, erklärte aber, das Thema sei nicht erledigt. Kurz darauf folgte die nächste Motion mit der fast identischen Forderung. Dieses Mal wurde sie gemeinsam von FDP, Mitte-EVP und SVP eingereicht. Neu ist die Begründung: Es gehe darum, den Mittelstand zu entlasten.

Die Begrenzung falle im Kanton St. Gallen im Vergleich «sehr tief aus», argumentierten die Fraktionen, die im Kantonsrat eine Mehrheit von rund zwei Drittel der Stimmen haben. In anderen Kantonen gebe es teilweise gar keine Beschränkung beim Pendlerabzug.

Sparmassnahme an der Urne bestätigt

Die Regierung lehnt die Forderung ab. In ihrer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme erinnert sie daran, dass die Reduktion des Fahrkostenabzugs eine Massnahme aus dem Entlastungspaket von 2013 ist. Sie wurde 2015 vom Volk bestätigt, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte.

Ab 2016 war deshalb der Abzug auf den Wert eines Generalabonnements zweiter Klasse für Erwachsene beschränkt. Mit der Umsetzung der kantonalen Steuerreform sei der Betrag seither bereits um 600 Franken erhöht worden, heisst es in der Stellungnahme. Damit sei den Mehrkosten der Pendlerinnen und Pendler für «Park & Ride» Rechnung getragen worden. Der Abzug von 4460 Franken ist deshalb erst seit Januar 2020 in Kraft.

Kein Erfolg am Runden Tisch

Verkehrspolitische, raumplanerische und klimapolitische Ziele sollten nicht mehr im Widerspruch zum Steuergesetz stehen, stellt die Regierung fest. Eine Erhöhung des Abzugs würde aber bedeuten, dass sich der steuerliche Abzug erhöht, je länger die Pendlerdistanz ist.

Bei der in der Motion verlangten Entlastung des Mittelstandes habe ein Runder Tisch an zwei Sitzungen im Juli und im August 2022 keinen Kompromiss ergeben. Mehrheitlich sei aber eine Anpassung der Einkommenssteuer gewünscht worden. Auch der Fahrkostenabzug war Thema. Dazu werde es eine Vorlage geben, kündigt die Regierung an. Die Motion brauche es deshalb nicht.