Prämienverbilligung St. Galler Regierung löst Versprechen bei Prämienverbilligung ein

gn, sda

9.12.2021 - 09:56

Im Kanton St. Gallen soll es im kommenden Jahr bei der Prämienverbilligung für Haushalte mit und ohne Kinder Verbesserungen bei den Bezugsvoraussetzungen geben. (Symbolbild)
Im Kanton St. Gallen soll es im kommenden Jahr bei der Prämienverbilligung für Haushalte mit und ohne Kinder Verbesserungen bei den Bezugsvoraussetzungen geben. (Symbolbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung hat für das Jahr 2022 Verbesserungen bei der Prämienverbilligung (IPV) beschlossen. Mit den budgetierten 250 Millionen Franken werden auch die Unterschreitungen aus den Jahren 2020 und 2021 kompensiert.

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Im kommenden Jahr stehen im Kanton St. Gallen für die Prämienverbilligung rund 250 Millionen Franken zur Verfügung. Davon entfallen rund 97 Millionen Franken auf die ordentliche Prämienverbilligung, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Das sind rund 12 Millionen Franken mehr als im laufenden Jahr voraussichtlich für die ordentliche Prämienverbilligung ausgegeben wird. Die St. Galler Regierung löst damit das Versprechen ein, das im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (Staf) gemacht wurde.

Umfangreiche Verbesserungen soll es bei den Bezugsvoraussetzungen für Haushalte mit und ohne Kinder geben. Mit den von der Regierung festgelegten Eckwerten soll die gesetzliche Bandbreite wieder eingehalten und die bisher eingetretenen Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestvolumens kompensiert werden, heisst es weiter.