Schätzungen St. Galler Regierung schlägt Änderungen im Schätzungswesen vor

ka, sda

7.11.2024 - 10:34

Im St. Galler Kantonsrat wurde befürchtet, dass die Installation von Solaranlagen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen kann. Dies verhindere Investitionen. (Archivbild)
Im St. Galler Kantonsrat wurde befürchtet, dass die Installation von Solaranlagen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen kann. Dies verhindere Investitionen. (Archivbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung will die Bedingungen für Grundstückschätzungen anpassen. Sie schlägt vor, die Schätzungsmethode klarer zu definieren und die Limite für Wertsteigerungen der Liegenschaft zu erhöhen, die eine neue Schätzung auslösen. Dazu läuft nun bis am 17. Januar eine Vernehmlassung.

Auslöser für die Anpassungen war eine Motion der Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP, die verschiedene Änderungen im Schätzungswesen verlangten. Die Regierung lehnte die Motion zwar ab, zeigte sich aber mit einem Teil der Anliegen einverstanden. Sie kündigte an, dafür Verordnungen zu ändern. Diese überarbeiteten Bestimmungen kommen nun in die Vernehmlassung.

In der Regel werden Liegenschaften alle zehn Jahre neu eingeschätzt. Bei wertvermehrenden Investitionen über 30'000 Franken braucht es aber aktuell eine Neuschätzung der Steuer- und Versicherungswerte.

Neue Schätzung wegen Solaranlage

Die Motionäre hatten argumentiert, dass «bauliche Anpassungen im Energiebereich» zur Folge hätten, dass solche Neuschätzungen innerhalb des zehnjährigen gesetzlich vorgesehenen Rhythmus zu steuerlichen Mehrbelastungen führten. Dies beeinträchtige die Bereitschaft für solche Investitionen.

Die Regierung will nun die Limite von 30'000 auf 80'000 Franken erhöhen. Die Wirkung beschränke sich auf die Steuerwerte, merkte sie an. Beim Versicherungswert solle die Anpassung neu über Zwischenverfügungen erfolgen.

Bei der zweiten Anpassung geht es um eine klarere Definition der Schätzungsmethoden, die zur Anwendung kommen. Um die Rechtssicherheit zu stärken, sollen künftig in der Verordnung die konkreten Methoden festgehalten werden, die für die Steuerschätzung von Grundstücken angewendet werden.

ka, sda