KlimastreikSt. Galler Regierung verschärft Urlaubspraxis an Mittelschulen
gn, sda
24.2.2022 - 12:33
Mittelschülerinnen und -schüler sollen künftig für die Teilnahme an politischen Veranstaltungen nur noch in Ausnahmefällen Urlaub erhalten. Die St. Galler Regierung schickt einen Nachtrag zum Mittelschulgesetz in die Vernehmlassung. Auslöser für die Vorlage sind Aktionen der Klimajugend.
gn, sda
24.02.2022, 12:33
SDA
Die Regierung hat in einem Nachtrag zum Mittelschulgesetz die Gründe für Absenzen vom Unterricht präzisiert, wie es in der Mitteilung des Bildungsdepartements vom Donnerstag heisst. Sie schliesse Urlaub für die Teilnahme an einer politischen Veranstaltung im Grundsatz aus.
Ausnahmsweise soll eine solche Absenz jedoch bewilligt werden können, wenn das politische Thema Gegenstand des fachlichen Unterrichts sei und die Veranstaltung nicht auf eine Störung oder Vereitelung des Unterrichts oder dessen Instrumentalisierung ziele.
Joker-Halbtage als Lösung
Die neue Regelung verschärft die Urlaubspraxis an den Mittelschulen und nähert sie derjenigen in der Volksschule an. Als Konsequenz sollen an den Mittelschulen zwei sogenannte Joker-Halbtage pro Jahr eingeführt werden, an denen sich Schülerinnen und Schüler ohne Begründung vom Unterricht abmelden können. Diese Halbtage stehen in der Volksschule bereits zur Verfügung und haben sich bewährt, wie es weiter heisst.
Auslöser für die Debatte waren die Klimastreiks. 2019 nahmen zwischen 35 und 65 der rund 4650 Schülerinnen und Schüler der St. Galler Mittelschulen an den Protesten teil. Die Rektorinnen und Rektoren bewilligten anfänglich die Absenzen. Für spätere Aktionen konnten sich die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreien lassen, indem sie den Unterrichtsausfall mit einem Sozialeinsatz kompensierten, der doppelt so lange dauerte.
SVP: «Gebaren stoppen»
Die SVP-Fraktion lehnte diese Praxis ab. Sie forderte das Bildungsdepartement und vor allem Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) in einer Motion auf, «dieses Gebaren unverzüglich zu stoppen». Es könne nicht sein, dass das Fernbleiben vom Unterricht an Mittelschulen für eine Teilnahme an Streiks bewilligt werde.
Die Regierung unterstützte den Vorstoss – allerdings mit geändertem Wortlaut. Sie wollte im Mittelschulgesetz «die Gründe für bewilligungsfähige Absenzen» definieren. In der Junisession 2019 erhielt die Regierung mit 70 gegen 45 Stimmen den Auftrag, die Absenzgründe gesetzlich zu regeln.
Der Gesetzesentwurf wird nun einer breiten politischen Vernehmlassung unterzogen. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich noch in diesem Jahr beraten. Der Nachtrag soll auf Beginn des Schuljahres 2023/24 in Vollzug treten.
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