Spitalpolitik St. Galler Regierung wehrt sich gegen Entpolitisierung der Spitäler

gn, sda

29.8.2022 - 12:23

Der Kanton St. Gallen verliert Ende Jahr ein weiteres Spital. Ab Januar 2023 wird das Kantonsspital Graubünden in Walenstadt stationäre und ambulante medizinische Leistungen anbieten. (Archivbild)
Der Kanton St. Gallen verliert Ende Jahr ein weiteres Spital. Ab Januar 2023 wird das Kantonsspital Graubünden in Walenstadt stationäre und ambulante medizinische Leistungen anbieten. (Archivbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung will den öffentlichen Spitälern mehr unternehmerischen Spielraum geben. Einer Entpolitisierung der St. Galler Spitäler steht sie kritisch gegenüber. Die Auswirkungen auf die Qualität der Leistungserbringer sei fraglich, heisst es in der Antwort auf mehrere Vorstösse aus dem Kantonsrat.

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Die St. Galler Bürgerlichen sind sich einig: Die öffentlichen Spitäler müssen mehr unternehmerische Freiheiten erhalten. So wie sie heute aufgestellt seien, könnten sie gegenüber ausserkantonaler und privater Konkurrenz nur schwer bestehen.

Nach der Schliessung von vier Spitälern verlangte die SVP-Fraktion in einer Motion die Zusammenlegung der Geschäftsleitungen. Die Mitte-EVP forderte in einem Antrag eine vollständige Integration der Spitalverbunde in eine einzige Spitalorganisation.

In der Version der Regierung war von einer verstärkten Integration die Rede. Das Parlament trat im vergangenen September auf die Motion ein und stimmte ihr im geänderten Wortlaut gemäss Antrag der Fraktion Die Mitte-EVP zu.

Unternehmerischer Spielraum erhöhen

In der Junisession wurden gleich vier weitere Verstösse zu den Spitälern eingereicht. Die SVP- und FDP-Fraktion fordern, eine grössere Unabhängigkeit von der Politik. Die Spitäler sollten sich nach den Bedürfnissen des Marktes und nach wirtschaftlichen Kriterien richten. «Besteller, Erbringer und Bezahler von Gesundheitsleistungen dürfen nicht mehr identisch oder voneinander abhängig sein», heisst es im Vorstoss der FDP.

Am Montag hat die St. Galler Regierung ihre Antworten veröffentlicht. Von zentraler Bedeutung sei die Erhöhung des unternehmerischen Spielraums der Spitalverbunde. Dies liesse sich mit entsprechenden Gesetzesanpassungen mit der heutigen Rechtsform (selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt) realisieren.

Gleich lange Spiesse hängten weniger mit der Rechtsform, sondern insbesondere von der Anpassung des Gesetzes über die Spitalverbunde ab. Die Regierung will hier die Einschränkungen zur Realisierung von ambulanten Angeboten ausserhalb des Spitalareals aufheben. Auf die Kompetenz zur Festlegung der Spitalstandorte sowie die Genehmigungsvorbehalte von Kantonsrat und Regierung soll verzichtet werden, hält die Regierung weiter fest.

Finanzspritze für Spitalverbund

Bislang zahlten sich die Veränderungen der St. Galler Spitallandschaft nicht aus. Im Juni stimmte das Parlament dem Verkauf des Spitals Walenstadt für acht Millionen Franken an das Kantonsspital Graubünden (KSGR) zu. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats kritisierte, dass die Regierung das Parlament vor vollendete Tatsachen stellte und dass die Liegenschaft deutlich unter Buchwert veräussert wird.

Die Spitalverbunde brauchen wegen ihrer schlechten Finanzlage eine weitere Finanzspritze von rund 163 Millionen Franken. Die Regierung beantragt entsprechende Kapitalerhöhungen. Hinzu kommt ein Darlehen von 100 Millionen für den Ausbau des Spitals Grabs.

Heute sind die öffentlichen Spitäler im Kanton in vier regionalen Spitalverbunden organisiert, mit je einer Geschäftsleitung und einer eigenen Rechnung. Die strategische Leitung hat ein gemeinsamer Verwaltungsrat, präsidiert von Felix Sennhauser.