Heime St. Galler Regierung will Behinderten-Institutionen unterstützen

ka, sda

7.7.2021 - 15:49

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen mit einem Nachtragskredit unterstützt werden. Der Kantonsrat entscheidet darüber im September. (Archivbild)
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen mit einem Nachtragskredit unterstützt werden. Der Kantonsrat entscheidet darüber im September. (Archivbild)
Keystone

Wegen der Corona-Krise sollen im Kanton St. Gallen Einrichtungen für Behinderte mit 2,3 Millionen Franken aus einem Nachtragskredit unterstützt werden. Ein Bericht zeigt, dass sich die Finanzierung künftig stärker auf die individuellen Bedürfnissen, statt wie bisher auf Objekte ausrichten müsste.

Keystone-SDA, ka, sda

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind wegen der Corona-Krise zusätzliche Kosten oder Ertragsausfälle entstanden. Dafür sehe die Regierung einen Beitrag von 2,3 Millionen Franken vor, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Grundlage dafür sind die Jahresrechnungen der Einrichtungen. Der Kantonsrat wird in der Septembersession über den Nachtragskredit entscheiden.

In der gleichen Mitteilung wird über die Planung für Wohn-und Tagesstrukturangebote im Kanton St. Gallen informiert. Dazu gibt es einen Bericht der Regierung. Das Fazit: Das bestehende Angebot ist «vielfältig und bedarfsgerecht».

Mehr Beschäftigungsplätze

Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die in einem Heim wohnen, ist in den letzten drei Jahren um 5,5 Prozent gestiegen. Einer der Gründe ist die höhere Lebenserwartung. Dazu komme eine wachsende Anzahl von Personen «mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf», die das System im stationären Bereich zusätzlich fordere. Gemeint ist damit beispielsweise «herausforderndes Verhalten».

Angestiegen sei auch die Zahl der Menschen mit einer psychischen Behinderung. Sie seien mit dem hohen Leistungsdruck der Arbeitswelt oft überfordert. Im Bericht wird der Ausbau von spezialisierten Arbeits- und Beschäftigungsplätzen empfohlen.

Aktuell fliesst das Geld des Kantons ausschliesslich in Einrichtungen. Mittelfristig soll sich die Finanzierung aber stärker am individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung ausrichten. Damit könnte deren Wahlfreiheit für ein selbständiges Leben gestärkt werden. Die Grundlage für ein anderes Finanzierungssystem soll in den nächsten Jahren geschaffen werden.

Für Aufenthalte in St. Galler Einrichtungen wendet der Kanton jährlich rund 120 Millionen Franken und für solche in ausserkantonalen Einrichtungen rund 43 Millionen Franken jährlich auf.