Ostschweiz St. Galler Regierung will den Ausbau der Wasserkraft prüfen

ka, sda

21.8.2023 - 13:19

Der Gigerwald-Stausee liefert im Kanton St. Gallen rund die Hälfte der Stromproduktion aus Wasserkraft. (Archivbild).
Der Gigerwald-Stausee liefert im Kanton St. Gallen rund die Hälfte der Stromproduktion aus Wasserkraft. (Archivbild).
Keystone

Die St. Galler Regierung hat grundlegende Abklärungen zum Ausbau der Wasserkraft im Kanton angekündigt. Damit kommt sie einem Auftrag aus einem Postulat von FDP, Mitte-EVP und SVP nach. Ein entsprechender Bericht soll Ende 2024 vorliegen.

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Die Regierung hat sich in den letzten Monaten mehrmals zur Nutzung der Wasserkraft im Kanton geäussert. Sie hielt jeweils fest, das Potenzial werde «zum grössten Teil bereits genutzt». Möglich sei vor allem noch die «Erweiterung bestehender Anlagen».

Im Kanton St. Gallen sind aktuell rund 140 Wasserkraftanlagen in Betrieb, die jährlich im Schnitt 680 Gigawattstunden Strom produzieren. Die grösste Anlage heisst Gigerwald-Mapragg im Sarganserland. Sie liefert über 50 Prozent des einheimischen Wasserkraftstroms.

Im Kantonsrat gab es von FDP, Mitte-EVP und SVP zum Thema Wasserkraft einigen Druck. Mehrere Vorstösse waren eingereicht worden. Unter anderem ging es darin um ein Flusskraftwerk im Alpenrhein bei Sargans.

Die Regierung erklärte dazu, dass ein solches Projekt aktuelles Recht verletzen würde. Die Böschungen seien als Biotope von nationaler Bedeutung geschützt. Sie wolle aber prüfen, ob diese rechtlichen Einschränkungen «zielführend» seien.

Projektgruppe und externes Büro

FDP, Mitte-EVP und SVP hatten zudem in einem im September 2022 überwiesenen Postulat grundsätzliche Abklärungen zum Potenzial der Wasserkraft verlangt. Diesem Auftrag kommt nun die Regierung nach. Am Montag teilte sie mit, dass dafür eine Projektgruppe eingesetzt sowie «ein externes Fachbüro» beigezogen werde.

Der entsprechende Bericht soll dann Ende 2024 verabschiedet und danach dem Kantonsrat vorgelegt werden. Ein Thema der Abklärungen wird der Schutz der Gewässer und Auengebiete sein. Angekündigt ist eine Interessensabwägung der «Schutz- und Nutzungsansprüche».

Die Wasserkraft solle in erste Linie durch die Erneuerung und allenfalls durch die Erweiterung von bestehenden Anlagen ausgebaut werden, hält die Regierung fest. Ausserdem sollten jene Gewässer genutzt werden, die wegen des Hochwasserschutzes bereits verbaut seien.