Die SVP hat in einem Vorstoss ein mögliches Doppelmandat von Finanzchef Benedikt Würth kritisiert und Änderungen verlangt. Die Regierung zeigt sich in ihrer Stellungnahme bereit, die bestehenden Regelungen von 1940 zu überarbeiten.
Falls Benedikt Würth am 19. Mai im zweiten Anlauf in den Ständerat gewählt wird, würde er sein Amt als Finanzchef bis zu den ordentlichen Regierungsratswahlen im Februar 2020 beibehalten. So lautet der Plan, den Würth zu Beginn des Wahlkampfs bekanntgegeben hat.
Grundlage dafür ist ein vor rund 80 Jahren beschlossenes Gesetz, das mittlerweile völlig aus der Zeit gefallen sei, kritisierte die SVP in einem Vorstoss, den sie in der letzten Februarsession für dringlich erklärt haben wollte.
Mit Amtsführung unvereinbar
Die Komplexität der Mandate sei sowohl für Regierungsmitglieder als auch in der Bundesversammlung beträchtlich grösser geworden. Der Zeitaufwand habe sich stark erhöht. Eine Konstellation, wie sie Würth plane, sei «mit einer ordentlichen Amtsführung unvereinbar und daher nicht im Interesse des Kantons».
Die Mehrheit des Kantonsrats lehnte es im Februar ab, den Vorstoss für dringlich zu erklären. Dabei handle es sich um Wahlgeplänkel, hiess es im Rat. Zudem würde eine Änderung ohnehin keinen Einfluss auf die aktuelle Situation haben.
Doppelmandate nicht verbieten
Unüblich rasch hat nun aber die St. Galler Regierung ihre Stellungnahme zur Motion der SVP veröffentlicht. Sie will das Gesetz überarbeiten und dabei festlegen, dass Mitglieder der Regierung nur für einen begrenzten Zeitraum gleichzeitig Mitglied der Bundesversammlung sein können.
Eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Praxis soll es aber nicht geben. In den vergangenen Jahrzehnten sei es nur selten und nur in begrenztem zeitlichen Umfang zu Doppelmandaten gekommen, schreibt sie. Trotzdem sei es angezeigt, «den Ausnahmecharakter gesetzlich klarer abzubilden». Deshalb soll es dafür eine Höchstdauer geben, beispielsweise von 12 oder 18 Monaten.
Ein formelles Verbot lehnt die Regierung ab. Für eine zeitlich begrenzte Übergangsphase schaffe die Möglichkeit eines Doppelmandats die nötige Flexibilität. Vakanzen in der Regierung könnten vermieden werden. Diese führten sonst zu einer Schwächung der politischen Steuerung des betroffenen Departemente, argumentiert sie.
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