Flüchtlinge St. Galler Regierung will keine Aufhebung des Schutzstatus S

ka, sda

2.4.2024 - 13:21

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten vom Bund den Schutzstatus S. Im Gegensatz zu Asyl geht es dabei um "einen vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren Gefährdung".
Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten vom Bund den Schutzstatus S. Im Gegensatz zu Asyl geht es dabei um "einen vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren Gefährdung".
Keystone

Die St. Galler Regierung ist gegen eine Aufhebung des Schutzstatus S für Flüchtlinge aus der Ukraine. In der Februarsession hatten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP ein entsprechendes Standesbegehren eingereicht, über das in der kommenden Aprilsession entschieden wird.

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Der Schutzstatus S sei anfällig für Missbräuche, dies zeige die Kontroverse um «angeblich aus der Ukraine stammende Roma», heisst es im Standesbegehren von FDP, Mitte-EVP und SVP. Der Schutzstatus S könne zudem zu einer «Verletzung der Rechtsgleichheit gegenüber Gesuchstellern aus anderen Ländern führen».

Der Bund müsse sofort handeln, verlangen die drei Fraktionen. Der Schutzstatus S sei rasch aufzuheben und durch ein beschleunigtes Verfahren innerhalb der bestehenden Asylgesetzgebung zu ersetzen.

In ihrer kürzlichen veröffentlichten Stellungnahme lehnt die Regierung die Vorlage ab. Sie warnt «vor einer pauschalen Diskriminierung der Roma». Die Missbrauchsbekämpfung sei ihr ein grosses Anliegen. Deswegen aber gleich den Schutzstatus aufheben zu wollen, sei «nicht adäquat und unverhältnismässig».

Unterstützung für Motionen

Allerdings spricht sich die Regierung für Anpassungen beim Schutzstatus S aus Sie verweist dabei auf die gleichlautenden Motionen von Ende Februar, die Benedikt Würth im Ständerat und Nicolo Paganini im Nationalrat einreichten.

Die beiden St. Galler Mitte-Vertreter fordern, dass künftig der Schutzstatus S aberkannt oder nicht mehr wiedererlangt werden kann. Dies soll der Fall sein, wenn eine Person für eine bestimmte Aufenthaltsdauer ausreist, wenn eine Person Rückkehrhilfe bezogen hat oder wenn der Schutzstatus S missbräuchlich erlangt wurde.

Die beiden Motionen sind im Bundesparlament noch nicht behandelt worden. Über das Standesbegehren von FDP, Mitte-EVP und SVP entscheidet der St. Galler Kantonsrat Ende April. Wird der Vorstoss gutgeheissen, wird er beim Bundesparlament eingereicht.