Coronavirus – Schweiz St. Galler Regierung will keine Taskforce «Distance Schooling»

SDA

15.4.2020 - 15:31

Nach den Frühlingsferien ist im Kanton St. Gallen noch mindestens für eine Woche Fernunterricht angesagt. In den Schulen laufen nun die Vorbereitungen dafür. (Symbolbild)
Nach den Frühlingsferien ist im Kanton St. Gallen noch mindestens für eine Woche Fernunterricht angesagt. In den Schulen laufen nun die Vorbereitungen dafür. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die in einem FDP-Vorstoss geforderte Taskforce für den Fernunterricht hält die St. Galler Regierung für unnötig. Auch einen speziellen Lehrplan brauche es nicht. «Distance Schooling» habe Grenzen, argumentiert sie.

In den St. Galler Schulen laufen momentan die Vorbereitungen für die Fortsetzung des Fernunterrichts nach den Frühlingsferien. Wie lange die Kindergärten und Schulhäuser noch geschlossen bleiben, dürfte der Bundesrat in den nächsten Tagen entscheiden.

Am 25. März hatte FDP-Präsident und Kantonsrat Raphael Frei einen Vorstoss eingereicht und vorgeschlagen, der Kanton solle eine Taskforce einsetzen, die den Fernunterricht für die Zeit nach den Frühlingsferien koordiniere. «Klare Vorgaben seitens des Bildungsdepartements würden helfen, im Kanton eine einheitlichere Lösung herbeizuführen», so Frei. Unter anderem verlangte er auch einen Minimallehrplan.

Fernunterricht mit Grenzen

Die Stellungnahme der Regierung liegt bereits vor. Dem Fernunterricht seien absolute Grenzen gesetzt, schreibt sie darin. Der Lehrplan könne «nicht mit allen Kompetenzen eins zu eins umgesetzt» werden, wie dies im Präsenzunterricht möglich sei. Diese Grenze könnte auch durch einen kantonalen Minimallehrplan nicht überwunden werden.

Es brauche kein zusätzliches Gremium wie eine Taskforce, hält die Regierung fest. Es gebe bereits eine Kontaktgruppe, in der der Erziehungsrat, der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband, die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Schulgemeinden vertreten seien. Diese Gruppe treffe sich regelmässig zum Austausch und bespreche die nächsten Schritte.

Kein Dringlichkeitsrecht

Es gebe eine Autonomie der kommunalen Schulträger für die operative Führung der Schulen und eine Methodenfreiheit der Lehrpersonen. Daran will die Regierung nichts ändern: Sie wolle «nicht mit Dringlichkeitsrecht zwingende Vorgaben erlassen, wie die Schule zu führen und der Unterricht zu gestalten ist».

Zum Thema «Home Schooling» hält sie grundsätzlich fest, dass es Ziel der Volksschule sei, allen Kindern eine gleichwertige Bildung zu ermöglichen und einen Beitrag zur Chancengleicheit zu leisten. Mit den aktuellen Voraussetzungen sei die Erfüllung dieses Auftrags «wenn nicht unmöglich, so doch sehr erschwert».

Zurück zur Startseite