Die St. Galler Regierung hat mit einem Gegenantrag auf die Forderungen der Finanzkommission reagiert. Sie will keine Kürzung beim strukturellen Personalbedarf hinnehmen. Sonst müssten Projekte zurückgestellt und Arbeiten könnten nicht realisiert werden.
ka, sda
21.11.2022, 12:09
SDA
Seit einigen Jahren wird im Kanton St. Gallen mit dem Budget festgelegt, um wie viel Prozent der Personalbedarf in der Staatsverwaltung ansteigen darf. Seither gibt es im Rat keine Diskussionen mehr um Sinn und Zweck einzelner Stellen. Die Regierung kann im Rahmen der Quote selber entscheiden, wo sie das zusätzliche Personal einsetzen will.
Die Höhe des Anstiegs ist allerdings meistens umstritten. Für das Budget 2023 hat die Regierung eine Erhöhung um 0,3 Prozent der Lohnsumme beantragt. Die Finanzkommission will aber nur 0,2 Prozent bewilligen. Nicht davon betroffen seien die vorgeschlagenen Stellen im Zusammenhang mit IT- und Digitalisierungsvorhaben, die die Kommission mehrheitlich unterstütze, hiess es in der Mitteilung von letzter Woche.
Entscheid nächste Woche
Die Regierung hat darauf mit einem Gegenantrag reagiert. Sie beharrt auf der Erhöhung von 0,3 Prozent. Dieser Wert liege zwar leicht höher als die Vorgaben des Kantonsrats. Aber auch damit seien nur die «dringendst notwendigen Stellenschaffungen» möglich.
Ohne die zusätzlichen Personalausgaben müssten strategische Projekte zurückgestellt werden. Dabei gehe es um den Fachkräftemangel, die Pflegeberufe, die Alterspolitik, betroffen seien aber auch Vorhaben für die Landwirtschaft oder die Jagd. Bei anderen Themen könnten die erforderlichen Arbeiten nicht umgesetzt werden. Die Regierung zählt die Bildungsstatistik, den Wasserbau oder die Kantonsapotheke auf.
Wie hoch die zusätzlichen Personalausgaben sein werden, entscheidet sich in der Budgetdebatte. In den letzten beiden Jahren wurden die Anträge der Finanzkommission von FDP, Mitte-EVP und SVP mit ihrer klaren Mehrheit im Rat jeweils geschlossen unterstützt.
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