GegenvorschlagStacheldraht-Verbot: Kommission will Pächter büssen
gn, sda
21.1.2021 - 13:45
Die vorberatende Kommission unterstützt den Gegenvorschlag der St. Galler Regierung zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere». Pächter und nicht die Eigentümer sollen für verbotene Zäune gebüsst werden.
Von 2014 bis 2018 sind im Kanton St. Gallen 152 Wildtiere in Zäunen verendet – hauptsächlich Rehe. Die Volksinitiative «Stopp dem Tierleid» richtet sich gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere. Sie wurde gemeinsam von Pro Natura, WWF und den St. Galler Jägern lanciert und mit rund 11'000 Unterschriften eingereicht. Unter anderem würde mit der Initiative ein Verbot von Stacheldraht festgeschrieben.
Widerstand gab es vor allem aus der Landwirtschaft. Die vorberatende Kommission lehnte die Initiative ab. Sie gehe zu weit, weil darin ein absolutes Stacheldrahtverbot und ein für Landwirte aufwändiges Zaunmanagement mit diversen Auflagen vorgesehen sei, wurde erklärt. Die Kommission verlangte einen Gegenvorschlag. Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats folgte dem Antrag der Kommission.
Die Regierung arbeitete einen Entwurf aus. Dabei legte sie einige Eckpunkte fest: Stacheldrahtzäune sollen neu ausserhalb der Bauzone verboten werden. Flexible Weidenetze müssen spätestens zwei Wochen, nachdem sie nicht mehr genutzt werden, abgeräumt werden. Die Netze müssen auch regelmässig kontrolliert werden, ob sich Wildtiere darin verfangen haben.
Im Sömmerungsgebiet erlaubt
Die vorberatende Kommission begrüsst den Gegenvorschlag als Kompromiss für Befürworter und Gegner der Initiative, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag. Die Kommission unterbreitet dem Kantonsrat einige Anträge. So sollen keine Neuanlagen aus Stacheldraht oder ähnlich spitzen oder scharfkantigen Materialien mehr zulässig sein. Die Regierung sieht die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen zur Absturzsicherung von Nutztieren vor. Bestehende Zäune aus Stacheldraht sollen ausserhalb des Sömmerungsgebiets verboten werden.
Bei Grundstücken, auf denen sich verbotene Zäune oder Absperrungen befinden, sollen die Pächter, die nicht für die Beseitigung sorgten, gebüsst werden und nicht wie von der Regierung vorgesehen die Eigentümer. Zudem verzichtet die Kommission auf Strafbestimmungen für juristische Personen, auf deren Grundstücken verbotene Zäune oder Absperrungen stehen. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Februarsession in erster Lesung.
Das Initiativkomitee steht der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüber, obwohl nicht alle Anliegen mit dem Gegenvorschlag abgedeckt seien. Bei allfälligen Verwässerungen durch das Parlament wollen die Initianten an ihrer Version festhalten. Dann würden beide Vorlagen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
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