SteuernSteuererlass für St. Galler Firmen – knapp 300 Gesuche eingegangen
gn, sda
13.1.2022 - 12:10
St. Galler Firmen, die wegen der Corona-Krise in Existenznot geraten sind, müssen weniger Steuern zahlen. Bisher machten 293 Unternehmen von dem vereinfachten Erlassverfahren Gebrauch. Die Steuerausfälle sind mit rund 400'000 Franken viel tiefer als befürchtet.
Keystone-SDA, gn, sda
13.01.2022, 12:10
SDA
Der St. Galler Kantonsrat hatte in der Maisession 2020 die Ergänzung des Corona-Hilfspakets genehmigt. Es wurde mit Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden von rund 19 Millionen Franken gerechnet.
Am Donnerstag informierte das kantonale Steueramt an seiner Jahresmedienkonferenz über die vereinfachten Erlassverfahren. Die St. Galler Unternehmen hätten die Möglichkeit nur wenig genutzt, hiess es.
Bis Ende 2021 sind 293 Gesuche eingetroffen, wovon 283 erledigt wurden. Die Quote der bewilligten Gesuche liegt bei 58 Prozent. Es wurden Steuerbeträge im Umfang von 408'389 Franken erlassen. Durchschnittlich wurde den Unternehmen, die sich in einer Notlage befinden, knapp 2500 Franken erlassen.
Wirtschaft im Aufschwung
Felix Sager, Leiter des kantonalen Steueramts, nannte zwei Gründe für die massiv tieferen Steuerausfälle als befürchtet: «Zum einem erhielten die Unternehmen namhafte Staatshilfen, zum anderen hat sich die wirtschaftliche Situation verbessert.»
Der Steuerrabatt für 2019 beträgt 40 Prozent oder höchstens 10'000 Franken. In Frage kommen nur Firmen, die eine Notlage glaubhaft machen können und deren ursprünglicher Steuerbetrag nicht höher als 25'000 Franken ist.
Bei den nicht bewilligten Gesuchen (15 Prozent) habe die Bedrohung der Existenz sowie die Gefährdung der Arbeitsplätze nicht glaubhaft gemacht werden können. Auf 75 Gesuche (27 Prozent) wurde gar nicht erst eingetreten. Bei Selbständigerwerbenden wird vorausgesetzt, dass das überwiegende Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit stammt.
AIA-Verfahren rückläufig
Insgesamt wurden im Kanton St. Gallen seit Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) im Jahr 2019 hinterzogene Vermögen von 85,1 Millionen Franken offengelegt, wie das Steueramt weiter mitteilte. Zweck des AIA ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Anzahl eingeleiteter Nachsteuerverfahren im Jahr 2021 von 230 auf 124 Fälle reduziert. Insgesamt seien 95 Steuerhinterziehungs-Verfahren abgeschlossen worden, so Sager. Zu den Nachsteuern kämen Bussen im Umfang von 475'000 Franken für Kanton und Gemeinden sowie 77'000 Franken für den Bund hinzu.
3 Milliarden Franken Schwarzgeld
Im vergangenen Jahr wurde im Kanton St. Gallen 93 Millionen Franken Schwarzgeld offengelegt (2020: 91 Millionen Franken). In einem Fall waren es allein 20 Millionen Franken. Seit Einführung der straflosen Selbstanzeige ist es das zweitschwächste Resultat. Die straflosen Selbstanzeigen hätten sich auf tiefem Niveau eingependelt, sagte Sager.
Über 70 Prozent des offengelegten Schwarzgeldes stamme aus der Schweiz. Bemerkenswert ist, dass sich im zwölften Jahr seit der Einführung die Anzahl der Selbstanzeigen von 217 (Jahr 2020) auf 282 (Jahr 2021) um 30 Prozent erhöht hat.
Insgesamt wurden seit 2010 über 3 Milliarden Franken hinterzogenes Vermögen gemeldet. In den Kassen von Kanton und Gemeinden landeten dadurch zusätzlich 170,4 Millionen Franken, auf den Bund entfielen Mehreinnahmen von 37,4 Millionen Franken.
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