Mit dem Kompromiss zur Steuerreform will der St. Galler Kantonsrat Massnahmen aus der Zeit der Entlastungs- und Sparpakete abmildern. Profitieren würden Firmen, Autopendler oder die Prämienzahler. Über eine weitere Massnahme - Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen - wird aktuell in Bern diskutiert.
Zuletzt sind im Kanton St. Gallen 2012 und 2013 umfangreiche Spar- und Entlastungspakete geschnürt worden, mit insgesamt über hundert Massnahmen. Entschieden wurde nach Sondersessionen und längeren Debatten. Es ging dabei sowohl um die Kürzung von Ausgaben als auch um die Erhöhung von Einnahmen. Schliesslich stimmte der Kantonsrat aber jeweils dem gesamten Paket zu.
Abstimmung über Pendlerabzug
Zu den umstrittensten Sparmassnahmen von 2012 gehörte die Reduktion des Pendlerabzugs. Die Fahrtkosten sollten in der Steuererklärung nur noch bis zum Preis eines SBB-Generalabonnements der zweiten Klasse (aktuell 3860 Franken) abgezogen werden können. Der Bund hatte den Abzug zuvor bereits auf 3000 Franken reduziert, ein Teil der Kantone zog mit unterschiedlichen Lösungen nach. Die St. Galler SVP ergriff gegen die Massnahme das Referendum, unterlag aber im November 2015 an der Urne knapp: 51,3 Prozent stimmten der Beschränkung zu.
Drei Jahre später soll nun der Abzug der Fahrkosten wieder erhöht werden und zwar um 600 Franken. Dies wurde in der vorberatenden Kommission für den Kompromiss zur Steuervorlage ausgehandelt. Damit könnten die Kosten der kombinierten Mobilität - ÖV und Park & Ride - berücksichtigt werden, teilte die Kommission mit.
Mindeststeuer für alle Firmen
Keine hohen Wellen schlug damals eine andere Massnahme aus dem Entlastungsprogramm von 2013: Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die keine Gewinne ausweisen und damit eigentlich auch keine Steuern bezahlen, wurde eine sogenannte "Mindeststeuer" von jährlich 250 Franken (einfache Steuer) beschlossen. "Ein minimaler Betrag zur Deckung des Finanzbedarfs des Gemeinwesens", hiess es damals.
Die Abgabe, die erst ab dem fünften Jahr nach der Gründung eingezogen wird, soll nun nach dem Willen der vorberatenden Kommission auf noch 100 Franken reduziert werden.
Verbesserungen bei der Prämienverbilligung
Gegen den Widerstand der SP-Grünen-Fraktion sollten 2013 die Gelder für die Prämienverbilligung um 6,5 Mio. Franken gekürzt worden. SP, Grüne und Gewerkschaften verlangten danach in einer Initiative eine markante Aufstockung.
Insgesamt seien in den letzten Jahren durch Einsparungen die Mittel um zehn Millionen Franken zusammengestrichen worden, argumentierten sie damals. Die Initiative wurde im November 2015 mit 63,1 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Im Kompromisspaket, das in der kommenden Novembersession beraten wird, hat die vorberatende Kommission nun den Vorschlag der Regierung weitgehend übernommen, den kantonalen Beitrag für die Prämienverbilligung ab 2020 um zehn Millionen Franken zu erhöhen.
Referendum stand im Raum
Heftig gestritten wurde 2013 um die ausserordentlichen Ergänzungsleistungen. Damit konnten im Kanton St. Gallen Senioren und Behinderte unterstützt werden, die höhere Mieten bezahlen mussten, als eine Bundesregelung abdeckte, die seit 2000 nicht mehr angepasst worden war. Diese Beiträge sollten gestrichen werden.
Ein Referendum der Behindertenverbände stand im Raum. Schliesslich wurde es aber nicht ergriffen, unter anderem wegen Zugeständnissen mit Übergangsfristen. Zudem hiess es damals, dass der Bund seine Regelungen bald anpassen werde.
Danach dauert es in Bern aber viel länger als erwartet. Erst seit September, als sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung mit Anpassungen bei den anrechenbaren Mietkosten einverstanden erklärte, scheint eine Lösung in Reichweite.
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