Abstimmung SG Stimmberechtigte entscheiden über höhere Prämienverbilligung

SDA

6.11.2019 - 14:58

Im Kanton St. Gallen sollen die Mittel für die Prämienverbilligung um jährlich 12 Millionen Franken erhöht werden. Dafür braucht es am 17. November ein Ja der Stimmberechtigten. Die Vorlage beruht auf einem breiten Kompromiss im Kantonsrat und war dort weitgehend unbestritten.

Steigende Krankenkassenprämien – aber nicht mehr Mittel für die Prämienverbilligung: Dieser Effekt wirkt sich auch im Kanton St. Gallen aus. Zahlreiche Personen bekommen deshalb weniger oder keine Verbilligung mehr. Zudem waren die kantonalen Beiträge für die Prämienverbilligung wegen Sparpaketen zweimal gekürzt worden.

Nun gibt es Gegensteuer und die Mittel sollen wieder aufgestockt werden. Dafür verantwortlich ist unter anderem der Steuerkompromiss des Kantonsrats, eine Rolle spielen aber vor allem ein Bundesgerichtsurteil zum Kanton Luzern oder die vom Bund beschlossene stärkere Verbilligung von Kinderprämien.

Einig am runden Tisch

Um eine Senkung bei den kantonalen Unternehmenssteuern abzufedern, hatten sich alle vier Fraktionen des Kantonsparlaments im Frühjahr 2019 mit einem Kompromiss am runden Tisch auf soziale Ausgleichsmassnahmen geeinigt. Dazu gehört die Erhöhung der Mittel für die Prämienverbilligung.

Im Januar 2019 hatte das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil die Einkommensgrenzen von Familien mit unteren und mittleren Einkommen angehoben, die zum Bezug von Prämienverbilligungen berechtigen. Dies wirkt sich auch auf den Kanton St. Gallen aus. Weiter hatte der Bund die Prämienverbilligung für Kinder erhöht. Dafür brauchte es ebenfalls mehr Mittel.

Daraus gab sich eine Gesamtrechnung und schliesslich beschloss der Kantonsrat eine Aufstockung der Mittel um jährlich 12 Millionen Franken. Für die nächsten vier Jahre stehen zudem weitere 1,2 Millionen Franken zur Verfügung, weil darauf verzichtet wird, Überschreitungen aus den Vorjahren zu korrigieren.

Ein Ja an der Urne

Um die zusätzlichen Gelder ab 2020 einsetzen zu können, braucht es nun eine Änderung des kantonalen Gesetzes, in dem bisher die Obergrenze für die Prämienverbilligung festgeschrieben war. Darüber wird am 17. November abgestimmt. Der St. Galler Kantonsrat hatte die entsprechende Gesetzesänderung im Juni mit 105 gegen 5 Stimmen gutgeheissen.

Gibt es ein Ja an der Urne könnten ab 2020 eine weitere Verschlechterung bei der Prämienverbilligung vermieden und die neuen Vorgaben des Bundes umgesetzt werden, heisst es dazu in einer Mitteilung des Kantons vom Mittwoch.

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