Ein Rekurs gegen die Stadtratswahlen vom 25. September in Kreuzlingen TG ist vom kantonalen Departement für Inneres und Volkswirtschaft abgewiesen worden. Der Auslöser für die Beschwerde: Auf den Stimmrechtsausweisen waren die falschen Wahllokale aufgedruckt.
Keystone-SDA, ka, sda
17.11.2022, 17:17
SDA
Der Fehler wurde bereits am Wahlsonntag festgestellt. Auf den Stimmausweisen waren drei Wahllokale aufgeführt, die seit 2021 nicht mehr genutzt werden. Rasch war klar, wie dies geschehen konnte: In den sechs Abstimmungen vor den Stadtratswahlen war auf den Stimmrechtsausweisen immer das richtige Wahllokal aufgedruckt gewesen.
Diese änderte sich für den 25. September, weil die Firma Abraxas, die die Stimmrechtsausweise druckt, eine Erneuerung des Servers durchführte. Danach wurde auf alte Textbausteine zurückgegriffen. Bei der Überprüfung «Gut zum Druck» wurde der Fehler nicht bemerkt.
Wiederholung der Wahlen verlangt
Kurz nach dem Wahlsonntag ging eine Stimmrechtsbeschwerde beim Departement für Inneres und Volkswirtschaft ein. Darin wurde eine Wiederholung der Wahlen verlangt.
Im Entscheid vom 14. November habe nun das Departement den Rekurs aus formellen und materiellen Gründen abgewiesen, heisst es in der Mitteilung der Stadt vom Donnerstag.
Nach der Eröffnung des Entscheids fand ein Gespräch zwischen der Person, die den Rekurs eingereicht hatte, und Stadtpräsident Thomas Niederberger statt. Der Vorfall sei nochmals besprochen worden. Die rekursführende Person akzeptiere den Entscheid und sehe von einem Weiterzug an das Verwaltungsgericht ab, heisst es weiter.
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