Gegen den ehemaligen Leitenden Staatsanwalt von Appenzell Innerrhoden Herbert Brogli ist Anklage wegen Begünstigung erhoben worden. Brogli hatte nach dem tödlichen Unfall eines Lehrlings im Jahr 2010 die Untersuchung zu langsam geführt, so dass der Fall verjährte.
Das Bezirksgericht Appenzell musste daher das Verfahren gegen drei Personen wegen fahrlässiger Tötung im September 2017 einstellen, wie es in einer Mitteilung der Innerrhoder Staatsanwaltschaft vom Dienstag heisst.
Der Unfall, bei dem ein 17-jähriger Lehrling in seinem Lehrbetrieb in Appenzell in einem Warenlift eingeklemmt und tödlich verletzt wurde, blieb strafrechtlich ungeklärt. Es kam nie zu einer Gerichtsverhandlung, weil der Fall vorher verjährte.
Nach heftiger öffentlicher Kritik reagierte die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) und ordnete eine externe Untersuchung an. Der damit betraute Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster kam 2018 in seinem Bericht zum Schluss, der fallführende Staatsanwalt habe die Strafuntersuchung nicht mit der nötigen Zielstrebigkeit, Planung und Umsicht durchgeführt.
Justiz unter verstärkter Aufsicht
Die Standeskommission stellte Herbert Brogli per sofort frei. Dieser kündigte seinerseits seine Stelle als Leitender Staatsanwalt auf Ende Januar 2019. Als weitere Konsequenz aus dem Fall kündigte die Standeskommission an, die Aufsicht über die kantonale Justiz zu verstärken.
Mit der strafrechtlichen Aufarbeitung des Justizversagens wurde ein ausserordentlicher Staatsanwalt betraut. Dieser hat nach Abschluss seiner Untersuchungen diese Woche beim Bezirksgericht Anklage gegen Brogli wegen mehrfacher Begünstigung erhoben, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.
Die Anklage fordert für den ehemaligen Leitenden Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Wann die Gerichtsverhandlung stattfinden wird, ist noch offen. Brogli hatte die Verzögerung der Strafuntersuchung mit einer zu hohen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft begründet.
folgt Zusammenfassung bis 13:30
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