Der Präsident des Kantonsgerichts Graubünden muss sich einem Strafverfahren wegen mutmasslicher Falschbeurkundung stellen. Die Kommission für Justiz und Sicherheit des Kantonsparlaments hob die Immunität von Norbert Brunner auf.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag». Die Bündner Justiz wird demnach ermächtigt, Ermittlungen gegen den langjährigen Präsidenten des Kantonsgerichts aufzunehmen.
Gerichtspräsident Norbert Brunner hat noch die Möglichkeit, das Ermächtigungsverfahren der Justizkommission vom 15. April am Bundesgericht anzufechten. Dafür hat er einen Monat Zeit, wie es bei der Staatsanwaltschaft hiess.
Am Gericht tobt ein Streit
Die vermutete Falschbeurkundung war letzten Januar im Zusammenhang mit einem Streit des Gerichtspräsidenten mit einem Richter an die Öffentlichkeit gedrungen. Im Zuge dieser Auseinandersetzung wurde der Justizkommission des Kantonsparlaments unter Federführung des Gerichtspräsidenten ein Antrag auf Amtsenthebung des Richters gestellt.
Dieser Kantonsrichter, den das Parlament aus dem Amt entfernen soll, wirft Gerichtspräsident Brunner vor, ein Urteil in einem Erbstreit nachträglich und eigenmächtig abgeändert zu haben. Dadurch erhielt eine am Streitfall gar nicht beteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen. Der Anwalt derjenigen Partei, die dadurch leer ausging, reichte ebenfalls Strafanzeige gegen Gerichtspräsident Brunner ein.
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