Ostschweiz Strengere Regeln für Temporärbauten am WEF 2024

mafr, sda

30.3.2023 - 10:57

Bauarbeiten für Temporärbauten während des WEF in Davos dürfen 2024 nicht mehr in der ersten Jahreswoche stattfinden. (Archivbild)
Bauarbeiten für Temporärbauten während des WEF in Davos dürfen 2024 nicht mehr in der ersten Jahreswoche stattfinden. (Archivbild)
Keystone

Die Neujahrswoche soll von den WEF-Aufbauarbeiten entlastet werden. Dies beschloss der Kleine Landrat in Davos. Neue Restriktionen für das Weltwirtschaftsforum (WEF) sollen das Ortsbild und das Verkehrsaufkommen auf der Davoser Promenade in der ersten Jahreswoche beruhigen.

30.3.2023 - 10:57

Weil das nächste WEF erneut früher ausgerichtet wird, könnten die Aufbauarbeiten für Temporärbauten die Wintertouristen in Davos behindern. So war es im Januar 2023 der Fall. Die Bevölkerung und Tourismusträgerinnen hätten sich sehr daran gestört, hiess es in einer Mitteilung der Gemeinde Davos vom Donnerstag.

Dreistufiger Aufbauplan

Für das WEF 2024 gilt nun eine dreistufige Aufbauphase. Fundamente für die Temporärbauten entlang der Promenade dürfen heuer bereits vor der touristischen Hochsaison im Dezember erstellt werden. In dieser ersten Phase ist das Umnutzen von Ladenlokalen und das Anbringen von Werbung noch nicht erlaubt.

In der zweiten Phase während der Neujahrswoche sind nur noch Bauarbeiten erlaubt, die ausschliesslich auf Privatflächen ausgeführt werden können. Die Strassen und Trottoirs entlang der Promenade müssen komplett baufrei bleiben.

Erst in der dritten Phase, in der zweiten Jahreswoche, dürfen die regulären Aufbauarbeiten starten. Dabei lege die Gemeinde jedoch ein «erhöhtes Augenmerk» auf eine sichere Fussgängerführung rund um die Baustellen.

Verschärfungen im Bewilligungsverfahren

Neben der dreistufigen Aufbauphase verschärfte die kommunale Politik auch das Bewilligungsverfahren für Bauprojekte. Neu gilt eine Frist bis zum 30. September dieses Jahres. Wer bis dahin keinen fixen Mieter präsentieren kann, darf sein Projekt nicht umsetzen. Bisher galt eine Frist bis 31. Oktober. Damit will der Kleine Landrat spekulative Eingaben und preistreiberische Vermittlungen reduzieren.

Ferner prüft die Gemeinde die Einführung einer anzahlmässigen Beschränkung temporärer Projekte, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Dafür seien jedoch gesetzliche Anpassungen nötig. Da diese Umsetzungen etwas dauern, könnten sie frühestens ab dem WEF 2025 in Kraft treten.

mafr, sda