Coronavirus – Graubünden Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal in Graubünden

uj, sda

9.9.2021 - 10:33

Mit der Testpflicht für nicht immunisiertes Personal sollen Bündner Spitäler und Heime vor Corona-Ausbrüchen geschützt werden. (Symbolbild)
Mit der Testpflicht für nicht immunisiertes Personal sollen Bündner Spitäler und Heime vor Corona-Ausbrüchen geschützt werden. (Symbolbild)
Keystone

Ungeimpftes Personal in Bündner Spitälern, Kliniken und Heimen muss sich neu zwei Mal die Woche auf Corona testen lassen. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen nun ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen.

Keystone-SDA, uj, sda

Die Regelung gilt ab Montag, wie die kantonale Kommunikationsstelle Coronavirus am Donnerstag mitteilte. Beim Personal sind nebst den geimpften auch solche Personen ausgenommen, die eine Erkrankung mit Covid 19 durchgemacht hatten.

Die Vorgabe der regelmässigen Tests habe zum Ziel, Patienten und Bewohner von sozialmedizinischen Einrichtungen vor Corona-Ausbrüchen zu schützen, hiess es in der Mitteilung. Damit soll bei niedriger Durchimpfungsrate des Gesundheits- und Betreuungspersonals das Risiko einer Einschleppung des Virus stark reduziert werden.

Diverse Betriebe aus dem Gesundheitswesen im Kanton kennen bereits eine Testpflicht für ihr Personal. Mit der Ausdehnung der Testvorgaben will die Regierung die Regeln für alle Angestellten vereinheitlichen.

Zudem hat das Bündner Gesundheitsamt ein Impfziel definiert: In den kommenden Wochen sollen sich täglich 800 Personen impfen lassen. Damit soll in Graubünden vor dem Winter eine genügend hohe Durchimpfungsrate erreicht werden.

Aktuell steigen laut dem Gesundheitsamt die Corona-Fallzahlen im Bündnerland stark an. 16 Personen sind hospitalisiert, 5 Covid-Patienten werden auf der Intensivstation beatmet.