Polizeigesetz Thurgau erhöht Rentenalter für Polizistinnen und Polizisten

SDA

29.8.2019 - 12:30

Der Thurgauer Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung zum kantonalen Polizeigesetz genehmigt. Ab 2020 wird das ordentliche Pensionsalter der Mitarbeitenden des Polizeikorps von 60 auf 62 Jahre erhöht.

Die heute vom 60. bis zum 63. Altersjahr gewährte Arbeitgeberrente wird künftig vom 62. bis zum 65. Altersjahr ausbezahlt, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag schrieb. Für die Jahre 2020 bis 2029 sind – wie bei den übrigen Staatsangestellten – auch für die Kantonspolizei Übergangsregelungen (Zusatzrente) im Reglement der Pensionskasse vorgesehen.

Polizistinnen und Polizisten seien in ihrem Beruf vielen, teilweise lebensbedrohlichen Gefahren sowie hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Das gelte sowohl im Berufsalltag, als auch im Privatleben. Dem trage der Regierungsrat Rechnung, indem er das Pensionsalter für Polizistinnen und Polizisten weiterhin tiefer ansetze, als bei den anderen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, heisst es.

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