Coronavirus – Schweiz Thurgau hebt Besuchsverbot in Pflegeheimen auf

SDA

28.5.2020 - 11:13

Nicht länger durch eine Scheibe von den Angehörigen getrennt: Der Kanton Thurgau hebt das Besuchsverbot in Pflegeheimen per Ende Mai auf. Die tiefen Corona-Fallzahlen machen es möglich. (Symbolbild)
Nicht länger durch eine Scheibe von den Angehörigen getrennt: Der Kanton Thurgau hebt das Besuchsverbot in Pflegeheimen per Ende Mai auf. Die tiefen Corona-Fallzahlen machen es möglich. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Im Kanton Thurgau wird das Besuchsverbot für Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung auf den 30. Mai aufgehoben. Stattdessen tritt eine Besuchsregelung in Kraft.

Die Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung hätten die herausfordernden Wochen mit Besuchsverbot mit grossem Engagement bewältigt und sich verantwortungsvoll um die Bewohnerinnen und Bewohner gekümmert, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Das zuständige Departement für Finanzen und Soziales lockerte ab dem 1. Mai das Besuchsverbot für die Pflegeheime und ab dem 27. April in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Seither sind Besuche in Begegnungszonen wieder möglich. Seit fünf Wochen liege im Kanton Thurgau die nachgewiesene Zahl von Neuinfektionen deutlich unter einer Person pro Tag. Dies habe den Ausschlag gegeben, das Besuchsverbot per 30. Mai aufzuheben.

Neue Regelungen

Anstelle des Verbotes tritt eine Besuchsregelung in Kraft. Besuche können unter Einhaltung der Vorgaben innerhalb und ausserhalb des Pflegeheimes stattfinden. Damit werden auch Besuche in den Zimmern und Spaziergänge wieder möglich. Diese Änderung der Rahmenbedingungen benötigen je nach aktueller Situation im Pflegeheim etwas Zeit, schreibt der Kanton. Spätestens ab dem 8. Juni ermöglichen alle Pflegeheime Besuche unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln.

Ab dem 30. Mai erhalten auch die Einrichtungen für Menschen mit einer Beeinträchtigung mehr Spielräume. Besuche innerhalb sowie Spaziergänge, Ausflüge und Besuche ausserhalb des Einrichtungsgeländes sind wieder möglich.

Wochenendbesuche und Ferienaufenthalte bei den Eltern und Angehörigen können von den Einrichtungen bewilligt werden. Für Klientinnen und Klienten, die derzeit noch von Eltern oder Angehörigen zu Hause betreut werden, wird eine Rückkehr in die Einrichtungen angestrebt.

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