Bildung Thurgau will ausserschulische Familienbetreuung vereinheitlichen

sime, sda

1.12.2023 - 11:48

Der Kanton Thurgau will familienergänzende Kinderbetreuung flächedeckend einführen. (Symbolbild)
Der Kanton Thurgau will familienergänzende Kinderbetreuung flächedeckend einführen. (Symbolbild)
Keystone

Die Thurgauer Regierung hat ein neues Gesetz für ausserschulische und familienergänzende Kinderbetreuung verabschiedet. Angebote wie Kindertagesstätten (Kitas) sollen flächendeckend gewährleistet und subventioniert werden. Die Unterstützungsbeiträge an Eltern werden gemäss Mitteilung auf jährlich 40 Millionen Franken geschätzt.

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Aus Sicht des Regierungsrates seien neue gesetzliche Grundlagen nötig, um die Zuständigkeiten und die Finanzierung für familienunterstützende Angebote zu klären, schrieb der Kanton Thurgau am Freitag in einer Mitteilung.

Gemäss neuem Gesetz sollen Familien mit tieferen Einkommen von Betreuungsgutscheinen profitieren. In einer groben Hochrechnung rechnet der Regierungsrat mit Kosten für die öffentliche Hand von jährlich rund 26,6 Millionen Franken für Kitas. Für Tagesfamilien und schulergänzende Betreuung dürften rund 13,4 Millionen Franken anfallen. Diese Kosten würden sich Kanton und Gemeinden zur Hälfte aufteilen.

Uneinheitliche Situation im Kanton

Es bestehe im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung Handlungsbedarf, da die Gemeinden die gesetzlichen Vorgaben aktuell «uneinheitlich und teilweise unzureichend» umsetzen, hiess es in der Mitteilung weiter. Derzeit könnten nicht alle Familien im Kanton von entsprechenden Angeboten profitieren.

Weiter sollen dank dem neuen Gesetz Familien mit Unterstützungsbedarf besser erkannt und zu passenden Angeboten begleitet werden. Gerade die frühe Förderung von Kindern sei nötig, weil Schulen unter hohem Druck stünden. «Immer mehr Kinder sprechen kein oder kaum Deutsch, oder zeigen ein Verhalten, das Lehrpersonen und Klassen überfordert», schrieb der Kanton in der Mitteilung.

Das neu verabschiedete Gesetz über Kind, Jugend und Familie geht bis 15. März in die externe Vernehmlassung.