Beschwerde Thurgauer Bürger geht wegen BTS-Planungskosten vor Bundesgericht

SDA

25.1.2019 - 19:17

Ein Thurgauer Bürger geht wegen Planungskosten für die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) vor Bundesgericht. Konkret geht es um 550'000 Franken, welche das Kantonsparlament mit dem Voranschlag 2019 gesprochen hatte. Bisher seien über 5 Mio. Franken ausgegeben worden.

Der Bevölkerung sei vor der Abstimmung im Jahr 2014 durch das Parlament und die Regierung suggeriert worden, die Stimmberechtigten könnten der BTS getrost zustimmen, da die Strasse mit geschätzten Kosten von 800 Mio. Franken vom Bund finanziert werde. So heisst es in der Begründung der Beschwerdeschrift eines unbekannten Bürgers, welche die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag veröffentlichte.

Zwar habe das Volk die Erweiterung des Strassennetztes um die BTS und die Oberlandstrasse (OLS), den sogenannten Netzbeschluss, mit 55 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Es habe aber nie einen Volksentscheid oder einen Parlamentsbeschluss gegeben mit dem Inhalt, dass der Kanton Thurgau die Planungskosten für die BTS oder auch nur einen beträchtlichen Teil davon finanzieren sollte.

Vier Jahre nach der Abstimmung habe die Regierung darüber informiert, dass die BTS nicht 800 Millionen, sondern 1,55 Milliarden Franken kosten werde. Dabei habe sie erneut versichert, dass das Projekt die Kantonskasse nicht belaste, sondern dem Bund übergeben werde.

Stimmrecht verletzt

Das Kantonsparlament habe seine Finanzkompetenzen überschritten, indem es für die Planung der BTS in verschiedenen Tranchen bereits Ausgaben von rund 5,4 Mio. Franken beschloss. "Der massive Griff in die Staatskasse erfolgte und erfolgt ohne gesetzliche oder basisdemokratische Grundlage", schreibt der Beschwerdeführer.

Neue einmalige Ausgaben von mehr als 3 Mio. Franken und jährliche wiederkehrende Ausgaben von mehr als 600'000 Franken unterlägen im Thurgau der obligatorischen Volksabstimmung. Deshalb sei sein Stimmrecht verletzt worden, begründet der Bürger seine Beschwerde ans Bundesgericht.

Budgetbeschluss aufheben

Der Beschwerdeführer verlangt, dass der Beschluss des Grossen Rates vom 5. Dezember 2018 über den Voranschlag 2019 insofern aufzuheben sei, als ein (weiterer) Betrag von 550'000 Franken für die Planung der BTS gesprochen wurde.

Die Beschwerde ging am 27. Dezember beim Bundesgericht ein, wie der Beschwerdeschrift zu entnehmen ist.

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